Das achte Kapitel: Sich vor einer Klage drücken
Sein Trick: Selbst vor Gericht auftreten
Nun ist es also doch soweit: Sie haben es als Gläubiger geschafft, den Schuldenkönig vor Gericht zu bringen, aber der macht mit seinen Tricks munter weiter.
Zitat "Schuldenkönig"
Da Sie wahrscheinlich keine brauchbaren Argumente im Prozess vorzutragen haben, sondern den Prozess nur verzögern wollen, müssen Sie sich selber verteidigen. Sie können naive Anträge stellen, die ein Anwalt nie wagen würde, die aber trotzdem nicht einfach ignoriert werden können.
Ob der Schuldenkönig vor Gericht selbst auftreten kann und darf, hängt von der Art des Verfahrens und des Streitwertes ab. Grundsätzlich müssen die Parteien lediglich bei Verfahren vor den Landgerichten und vor allen Gerichten des höheren Rechtszuges (also Verfahren vor dem OLG oder BGH) durch einen Anwalt vertreten sein. Darüber hinaus existieren zahlreiche Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise besteht in Familiensachen grundsätzlich Anwaltszwang, obwohl hierfür die Amtsgerichte zuständig sind. In die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen zudem nur bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, deren Streitgegenstand fünftausend Euro nicht übersteigt, sofern die Sache - und nun kommt wieder die Einschränkung - ohne Rücksicht auf den Streitwert nicht einem Landgericht zugewiesen ist, vgl. § 23 GVG. Ist die Sache vor dem Landgericht anhängig, dann kann der Schuldenkönig nicht ohne Anwalt auftreten.
Was passiert nun, wenn der Schuldenkönig vor einem Gericht, ohne anwaltliche Vertretung auftritt, bei dem jedoch Anwaltszwang herrscht? Etwas Besseres kann Ihnen gar nicht passieren! Sein "Auftritt" ohne Anwalt hat Folgen. Er gilt nämlich bei Gericht als nicht "anwesend", obwohl er rein körperlich in der Verhandlung anwesend ist. Der Richter wird den Schuldenkönig zwar auf diesen Umstand hinweisen. Wenn er sich allerdings nicht schleunigst einen Anwalt beschafft, dann können Sie gegen ihn ein Versäumnisurteil beantragen. Damit haben Sie schnell und ohne großen Aufwand einen Titel in der Hand, aus dem Sie gegen den Schuldenkönig unverzüglich vollstrecken können.
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