Das dritte Kapitel: Seine Tipps zum Zeit gewinnen
Sein Trick: Zahlungsversprechen abgeben ohne Zahlungsabsicht
Zitat "Schuldenkönig"
Ratenzahlung: Wenn auch Ihre leeren Versprechungen nicht mehr ziehen, machen Sie ihm ein freiwilliges Angebot, um Ihren guten Willen unter Beweis zu stellen: Schreiben Sie ihm, warum Sie zahlen wollen, aber im Moment nicht können, aber wirklich bemüht sind, zu zahlen. Die alte Leier. Aber: Jetzt könnten Sie die Rechnung in Raten zahlen, z.B. 20 Euro pro Monat. Legen Sie Ihrem Schreiben die erste Rate unaufgefordert bei.
Ihr Gläubiger wird jetzt extra kritisch auf die versprochene zweite Rate warten. Sie schicken Sie ihm pünktlich. Genau so die dritte oder vierte. Sie kaufen sich so für 20 Euro je einen Monat Zeit. Zeit, die Sie - wie noch im Kapitel Konkurs genau erklärt - dringend benötigen. Nicht umsonst heißt es: Zeit ist Geld. 20 Euro für einen Monat. Unter Umständen lässt sich aus der de facto akzeptierten Ratenzahlung ein Anspruch Ihrerseits auf die Ratenzahlung ableiten, d.h. der Gläubiger kann nicht mehr das gesamte Schuldenvolumen einklagen, sondern nur überfällige Raten...
Auch auf diese Situation sind Sie bestens vorbereitet. Grundsätzlich ist gegen ein Ratenzahlungsangebot nichts einzuwenden, aber wir kennen den Schuldenkönig inzwischen in- und auswendig und wissen, dass er es mit der Ratenzahlung gar nicht ernst meint.
Deshalb sollten Sie sich auf ein Ratenzahlungsangebot nur unter der Voraussetzung einlassen, dass der Schuldenkönig seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit unter Beweis gestellt hat. Das will er ja auch, indem er uns eine mickrige Rate "als guten Willen" anbietet.
Diesen Schuh sollten Sie sich keinesfalls anziehen. Fordern Sie ihn deshalb auf, eine erste Zahlung (Teilzahlung) innerhalb von 2 bis 3 Tagen zu leisten. Diese Teilzahlung muss vom Betrag her deutlich höher sein (empfehlenswert ist ein Drittel der Gesamtforderung), als die nachfolgenden einzelnen Raten. Erst wenn der Schuldenkönig den Teilbetrag fristgerecht und vollständig beglichen hat, schließen Sie mit ihm die Ratenzahlungsvereinbarung ab. Vorher sollten Sie keine Zugeständnisse machen.
Vergessen Sie auf keinen Fall die Verfallklausel, andernfalls nutzt der Schuldenkönig dieses Versäumnis nämlich schamlos aus, zahlt eine Rate und lässt sich dann mit den weiteren Raten Zeit. Schließlich will er sich weiterhin vor dem Bezahlen drücken und Sie haben keine Möglichkeit, die Ratenzahlung zu kündigen.
Möglicherweise wird sich der Schuldenkönig sogar auf diesen Handel einlassen, denn er glaubt noch immer, dass er sein Spiel weiterbetreiben kann. Deshalb sollten Sie in jedem Fall überlegen, ob Sie die Gewährung einer Ratenzahlung an weitere Voraussetzungen knüpfen wollen. Nichts scheut der Schuldenkönig mehr als einen Titel, aus dem Sie gegen ihn unverzüglich vollstrecken können. Drehen Sie also den Spieß um, und gewähren Sie ihm, nachdem die wie oben beschriebene Teilzahlung eingegangen ist, eine Ratenzahlung nur unter der Voraussetzung, dass er sozusagen als Gegenleistung für Ihr Entgegenkommen ein notarielles Schuldanerkenntnis unterzeichnet. Das hat den Vorteil, dass Sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand halten, aus dem Sie unverzüglich vollstrecken können, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen aus der Ratenzahlung nicht nachkommen sollte. Eher dürfte der Schuldenkönig vom Blitz getroffen werden, als dass er das notarielle Schuldanerkenntnis unterzeichnet. Das wissen Sie natürlich auch. Deshalb nehmen Sie seine Entscheidung gleich vorweg: Teilen Sie ihm gleichzeitig mit, dass Sie unverzüglich Klage einreichen werden, wenn er das Schuldanerkenntnis nicht unterzeichnet. Er hat jetzt die Wahl zwischen Pest und Cholera.
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