Detekteien
Online für ein paar Euro eine Adressermittlung durchzuführen oder eine Auskunftei einzuschalten, um eine neue Anschrift des Schuldners zu ermitteln, ist eine Sache. Eine Detektei zu beauftragen eine ganz andere. Schon allein unter Kostengesichtspunkten wird in vielen Fällen eine Detektei nicht in Betracht kommen. Schnelle Ermittlungsergebnisse dürfen Sie zudem auch nicht erwarten. Es hilft Ihnen nämlich nicht weiter, wenn der Schuldner hier und da mal auftaucht, denn Sie benötigen für den Fall, dass Sie eine Klage erheben oder einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zustellen möchten, eine zustellfähige Adresse. Es muss sich also um einen festen Aufenthaltsort handeln, an den der Schuldner regelmäßig zurückkehrt, gleichgültig, ob es sich dabei um seine eigene Wohnung handelt oder er nur Unterschlupf bei Freunden oder Verwandten gefunden hat.
Da die Einschaltung eines Detektivs mit höheren Kosten verbunden ist, stellt sich die Frage, ob die Kosten im Erfolgsfall dem Schuldner auferlegt werden können. Die Rechtsprechung hat hier leider einen sehr engen Rahmen für die Erstattung von Detektivkosten gesteckt.
Eine Erstattung kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn die Einschaltung des Detektivs in unmittelbarem Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsstreit stand und notwendig im Sinne des § 91 ZPO ist. Wenn sich der Aufenthaltsort des Schuldners also auf anderem, kostengünstigeren Weg ermitteln lässt, dann bleiben Sie auf den Detektivkosten sitzen.
Überlegen Sie sich daher vor der Beauftragung gut, ob sich die Einschaltung eines Detektivs im konkreten Fall lohnt, insbesondere auch im Hinblick darauf, dass Sie die Kosten für den Detektiveinsatz nicht erstattet bekommen.
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