Schuldner suchen, Schuldner finden

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 1. Juli 2009
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Registerauskünfte - und was sie taugen

Handelt es sich bei dem Schuldner um ein Unternehmen oder einen Freiberufler, dann kann es auch sinnvoll sein, in verschiedenen Registern nach einer Anschrift zu suchen.

Zur Recherche bieten sich an:

  • das Registergericht am Firmensitz, falls der Schuldner ein Unternehmen betreibt

  • die zuständige Handwerkskammer, sofern der Schuldner ein Handwerk ausübt

  • die berufsständischen Kammern, sofern es sich um einen Freiberufler handelt

  • die örtliche Industrie- und Handelskammer

  • die Insolvenzdatei, die Sie unter insolvenzbekanntmachungen.de suchen. Dort finden Sie auch Angaben zu Privatinsolvenzen.

In der Regel wird ein Schuldner, der seiner Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt nicht nachkommt, auch seinen Verpflichtungen bei den Kammern oder verschiedenen Registern nicht Folge leisten. Insofern sollten Sie sich von einer Registerauskunft nicht allzu viel versprechen.

Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Ausländer, der nicht aus einem der EU-Länder stammt, dann können Sie eine Anfrage beim Ausländerzentralregister stellen, mit der Bitte, Ihnen mitzuteilen, welche Ausländerbehörde für die betreffende Person zuständig ist.

  • Ausländerzentralregister im Bundesverwaltungsamt:
    Abt. III
    Barbarastraße 1
    50735 Köln

Anschließend können Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde nach dem Verbleib des Schuldners erkundigen. Dazu müssen Sie entweder eine ergebnislose Einwohnermeldeamtsanfrage oder die Kopie eines Vollstreckungstitels vorlegen. Kann der Titel mangels aktueller Anschrift nicht zugestellt werden, dann reicht auch die Aufforderung des Gerichts zur Vorlage einer Auskunft aus dem Ausländerzentralregister aus. Häufig verlaufen diese Anfragen allerdings im Sande, weil der Betreffende seinen bisherigen Aufenthaltsort ohne Erlaubnis mit unbekanntem Ziel verlassen hat.

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