Schuldner-Tricks

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 12. Mai 2009
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Die Erlassfalle

Ein Verrechnungsscheck über eine Teilsumme oder: Die Erlassfalle

Beispiel: Sie haben eine Forderung in Höhe von 23.450 Euro gegen einen Schuldner. Er übersendet Ihnen einen Verrechnungsscheck über 15.000 Euro mit einem Begleitschreiben, in dem er Ihnen mitteilt, dass er die Angelegenheit für erledigt erklärt, sofern Sie den Scheck einlösen sollten.

Es handelt sich hier um einen ganz üblen Trick, denn Sie sitzen jetzt in der Klemme: Einerseits locken die 15.000 Euro, andererseits wollen Sie dem Schuldner einen Forderungsverzicht in dieser Höhe auf keinen Fall gewähren. Um nun sowohl den Scheckbetrag zu retten und gleichzeitig den Anspruch auf die restliche Forderung nicht zu verlieren, sollten Sie unbedingt wie folgt vorgehen:

Teilen Sie dem Schuldner schriftlich (möglichst per Einschreiben mit Rückschein) vor Einlösung des Schecks mit, dass Sie sein Vergleichsangebot nicht annehmen und daher den Scheck lediglich als Abschlagszahlung betrachten. Sie haben damit deutlich zum Ausdruck gebracht, das Angebot des Schuldners nicht anzunehmen.

Häufig werden anhängende Schecks bei der Postöffnung umgehend von den Schriftstücken getrennt und sofort eingereicht. Das Schriftstück wird unter Umständen erst nach der Scheckeinreichung zur Kenntnis genommen. Hier hilft nur die klare Anweisung, dass Schecks nicht von den Begleitschreiben getrennt werden dürfen, denn, wie Sie sehen, können Sie im wahrsten Sinne des Wortes einen geldwerten Inhalt haben.

Eine Ratenzahlung wird angeboten

Um weiter Zeit zu gewinnen, wird der Schuldner möglicherweise eine Ratenzahlung anbieten. Grundsätzlich ist hiergegen nichts einzuwenden, sofern eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und die Zahlungen eingehalten werden.

Auf ein solches Ratenzahlungsangebot sollten Sie sich allerdings erst dann einlassen, wenn der Schuldner seine Zahlungswilligkeit und -fähigkeit auch unter Beweis gestellt hat.

Fordern Sie den Schuldner auf, eine erste Zahlung (Teilzahlung) innerhalb von 2 bis 3 Tagen zu leisten. Diese Teilzahlung muss vom Betrag her deutlich höher sein, als die nachfolgenden einzelnen Raten. Erst wenn der Schuldner den Teilbetrag fristgerecht und vollständig beglichen hat, schließen Sie mit ihm die Ratenzahlungsvereinbarung ab. Vorher sollten Sie keine Zugeständnisse machen.

Handelt es sich um eine große Forderung, dann sollten Sie in jedem Fall überlegen, ob Sie die Gewährung einer Ratenzahlung an weitere Voraussetzungen knüpfen wollen. Sie können den Schuldner beispielsweise auffordern, sozusagen als Gegenleistung zur Gewährung einer Ratenzahlung ein notarielles Schuldanerkenntnis zu unterzeichnen. Das hat den Vorteil, dass Sie einen vollstreckbaren Titel in der Hand halten, aus dem Sie unverzüglich vollstrecken können, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen aus der Ratenzahlung nicht nachkommen sollte.

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