Namenswechsel - Oder wenn aus Daniela ein Daniel wird
Nicht nur in der Show-Branche gibt es Menschen, die wechseln durch Heirat bzw. Scheidung (Wiederannahme des Geburtsnamens) ihren Nachnamen in regelmäßigen Abständen. Dies gilt natürlich für beide Geschlechter. In diesen Fällen können Sie eine Auskunft vom Standesamt über den aktuell geführten Namen einholen.
Wesentlich zeitaufwändiger wird es, wenn sich das Geschlecht des Schuldners geändert hat. Ja, auch das kommt vor und kann allen Beteiligten den Schweiß auf die Stirn treiben. Das Umschreiben sämtlicher Personenstandsurkunden kann nämlich erst nach der tatsächlich vollzogenen Geschlechtsumwandlung vorgenommen werden und dann stehen Sie vor der Situation, dass Sie beispielsweise einen auf "Daniela" lautenden Vollstreckungstitel in der Hand halten, der Gerichtsvollzieher aber beim Pfändungsversuch einen "Daniel" antrifft, der dann wiederum glaubhaft versichert, nicht "Daniela" zu sein. Gelingt es Ihnen nachzuweisen (Standesamt), dass aus "Daniela" ein "Daniel" geworden ist, dann müssen Sie den mühsamen Weg der Titelumschreibung, samt Neuzustellung beschreiten, bevor Sie einen erneuten Zwangsvollstreckungsauftrag erteilen können. Mit dem ursprünglichen Titel wird Ihnen kein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben!
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied