Schuldner-Tricks

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 12. Mai 2009
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Schuldner-Tricks im Rahmen der Zwangsvollstreckung

Eine Teilzahlung wird im Zwangsvollstreckungsverfahren angeboten

Wie schon während des gerichtlichen Mahnverfahrens ist die Teilzahlung auch in der Zwangsvollstreckung ein legales Mittel, um das Vollstreckungsverfahren in die Länge zu ziehen. Schon eine einzige Teilzahlung stoppt zunächst einmal die Zwangsvollstreckung bzw. die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

So schön eine Teilzahlung ist, Sie sollten dennoch eines nicht tun: Ihren Vollstreckungsantrag zurücknehmen. Stattdessen sollten Sie lediglich Ihre Zustimmung zur Vertagung des Termins zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geben, bzw. das Vollstreckungsverfahren ruhend stellen.

Dem Gerichtsvollzieher wird der Einlass verwehrt

Hat der "erfahrene" Schuldner bereits im vorgerichtlichen und im gerichtlichen Verfahren sämtliche Varianten einer Verzögerungstaktik angewandt, dann wird er auch in der Zwangsvollstreckung alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, um sich einer Zwangsvollstreckung zumindest vorübergehend zu entziehen.

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