Schuldner-Tricks

Von: Dr. Ellen Ulbricht
Stand: 12. Mai 2009
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Schuldner-Tricks im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens

Der Schuldner legt grundsätzlich Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein

Selbst bei kleinen Beträgen legen Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und zwar meist kurz vor Ablauf der Frist, in der Hoffnung, dass dem Gläubiger der Aufwand und die Kosten für ein Klageverfahren zu groß sind. Für den Schuldner bedeutet der Widerspruch erst einmal Zeitgewinn.

Häufig wird auch Widerspruch eingelegt mit der Begründung, die Forderungshöhe sei nicht korrekt. Gleichzeitig wird eine geringe Teilzahlung geleistet, sozusagen als Anzahlung auf die Gesamtforderung. Sie müssen in diesem Fall den Mahnbescheid berichtigen und erneut zustellen. Der Schuldner hat erst einmal Zeit gewonnen. Mit der erneuten Zustellung beginnt dann das Spiel von vorne ...

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