Schuldner-Tricks im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens
Der Schuldner legt grundsätzlich Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein
Selbst bei kleinen Beträgen legen Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und zwar meist kurz vor Ablauf der Frist, in der Hoffnung, dass dem Gläubiger der Aufwand und die Kosten für ein Klageverfahren zu groß sind. Für den Schuldner bedeutet der Widerspruch erst einmal Zeitgewinn.
Häufig wird auch Widerspruch eingelegt mit der Begründung, die Forderungshöhe sei nicht korrekt. Gleichzeitig wird eine geringe Teilzahlung geleistet, sozusagen als Anzahlung auf die Gesamtforderung. Sie müssen in diesem Fall den Mahnbescheid berichtigen und erneut zustellen. Der Schuldner hat erst einmal Zeit gewonnen. Mit der erneuten Zustellung beginnt dann das Spiel von vorne ...
Mit Zustellung des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner eine weitere Möglichkeit durch Einlegen eines Einspruches Zeit zu gewinnen.
Machen Sie sich insbesondere bei kleineren Forderungen vor Einreichung des Mahnbescheides Gedanken darüber, ob Sie ein Klageverfahren auch wirklich durchführen wollen. Widerspruch und Einspruch im Mahnverfahren sind sehr beliebte Tricks um Zeit zu gewinnen. Denken Sie daran - einmal angedrohte Maßnahmen sollte man stets durchziehen!
Sollten Sie sich für die Durchführung des Klageverfahrens entschieden haben, dann sollten Sie im Falle eines Widerspruchs unverzüglich den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens stellen, sofern Sie diesen nicht schon mit der Beantragung des Mahnbescheides gestellt haben.
Der Mahnbescheid ist zugestellt - Der Schuldner bietet eine Zahlung an
Sie haben nach langen Recherchen eine neue Anschrift des Schuldners herausgefunden und den längst fälligen Mahnbescheid zustellen lassen. - Und prompt bietet Ihnen der Schuldner eine Teil- oder Ratenzahlung an. Was zunächst sehr erfolgversprechend klingt, kann sehr schnell zum Bumerang werden. Selbst wenn Sie sich mit dem Schuldner über einen Vergleich oder gar eine Ratenzahlung nach Zustellung des Mahnbescheides geeinigt haben, steht noch nicht fest, ob er die getroffene Vereinbarung auch tatsächlich einhält. Um einen Vollstreckungstitel zu erlangen, müssen Sie spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheides den Vollstreckungsbescheid beantragen, andernfalls wird der zuvor mühsam erlangte Mahnbescheid ungültig und Sie können wieder von vorn anfangen.
Wenn Ihr Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheides einen akzeptablen Vergleich oder eine Ratenzahlung anbietet, dann vereinbaren Sie unbedingt mit ihm, dass Sie trotz der geschlossenen Zahlungsvereinbarung den Vollstreckungsbescheid zustellen lassen und er hiergegen keinen Einspruch einlegen möge. Falls der Schuldner die Zahlungsvereinbarung nämlich nicht einhalten sollte, haben Sie wenigstens einen Titel in der Hand, aus dem Sie vollstrecken können.
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