So habe ich mich als Belletristik-Autorin selbstständig gemacht

Von: Ines Böttger
Stand: 29. Juni 2011
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Abgabe des Antrags: Welche Unterlagen die Arbeitsagentur alles in allem benötigt

Folgende Unterlagen müssen Sie bei der Antragstellung persönlich bei Ihrem zuständigen Arbeitsberater abgeben. Diese Angaben beziehen sich auf die Hinweise der Arbeitsagentur zur Beantragung des Gründungszuschusses.

  • Vollständig ausgefüllter Antrag auf Gründungszuschuss, den Sie von Ihrem Arbeitsberater im persönlichen Gespräch erhalten haben. Das Gespräch fand üblicherweise ca. 2-3 Monate vor der Antragsabgabe statt.

  • Antrag auf Gründungszuschuss samt Businessplan mit folgenden Komponenten:

    • Vorstellung Ihrer Person: Ausbildung, beruflicher Werdegang und spezielle Kenntnisse/Qualifikationen (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse)

    • Beschreibung des Vorhabens: Darstellung der Geschäftsidee, Wahl der Rechtsform, Ausführungen zur Markt-, Branchen- und Konkurrenzsituation unter Berücksichtigung des geplanten Standortes, ggf. Aufstellung bereits bestehender Kundenstrukturen

    • Organisation des Absatzes bzw. Perspektiven der Produktvermarktung und beabsichtigte Marketing- und Werbeaktivitäten

    • Personalbedarf und Personalorganisation (falls Sie Personal beschäftigen in Ihrem Unternehmen)

    • Kapitalbedarfsplan: Auflistung der benötigten Investitionen und der Betriebsmittel, Kostenplan, Darstellung der Eigenkapitalsituation und Finanzierungsübersicht

    • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für drei Jahre (hieraus soll auch hervorgehen, wie die geplanten Umsätze erzielt werden - was und wie viel soll zu welchem Preis verkauft, erstellt, geleistet werden - möglichst die Kundengruppen angeben

    • Liquiditätsplan: monatliche Erfassung sämtlicher betrieblicher Einnahmen und Ausgaben für die ersten 12 Monate

  • Bescheinigung des Finanzamtes, dass Sie als Selbständiger bzw. Freiberufler gemeldet sind und ab wann. (Den Vordruck erhalten Sie mit den Unterlagen von der Agentur für Arbeit.)

  • Positive Stellungnahme der fachkundigen Stelle (mit dem ausgehändigten Formular der Agentur für Arbeit)

  • Eine von der fachkundigen Stelle individuell formulierte Beurteilung zur Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung (Unternehmenskonzept, Erfolgsaussichten, Rentabilität) auf ein bis zwei Beiblättern

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