So habe ich mich als Belletristik-Autorin selbstständig gemacht

Von: Ines Böttger
Stand: 29. Juni 2011
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Soziale Absicherung und Altersvorsorge: So stellen Sie den Antrag bei der Künstlersozialversicherung

Die Künstlersozialkasse

Sowohl als freie Autorin wie auch als freie Online-Redakteurin gehören Sie zu den Freiberuflern, die als versicherungspflichtige Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse(KSK) kranken-, pflege- und rentenversichert werden. Bei dieser Form der Sozialversicherung müssen Sie - anders als andere Selbstständige - nicht sämtliche Versicherungsbeiträge selbst bezahlen, ein Teil wird - ähnlich wie bei Angestellten vom Arbeitgeber - von Ihren Auftraggebern (über die sogenannte Künstlersozialabgabe) sowie vom Staat getragen. Außerdem sind Ihre Versicherungsbeiträge an Ihr Einkommen gekoppelt und nicht fix.

Aus eigener Erfahrung und dem Vergleich zu den sonst anfallenden Krankenkassenbeiträgen weiß ich, dass jeder Künstler und Publizist die Aufnahme in die Künstlersozialkasse (KSK) anstreben sollte. Sie sollten also neben dem Antrag auf Gründungszuschuss unbedingt auch einen Antrag auf Versicherung über die Künstlersozialkasse stellen.

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