Selbstständige Dozenten werden oft als freie Mitarbeiter, Freelancer, Freiberufler, Honorarlehrer oder freie Lehrkräfte bezeichnet. Sie arbeiten v. a. in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen. Selbstständige Dozenten arbeiten meistens für mehrere Auftraggeber.
Wir erklären, was freie Dozenten von angestellten unterscheidet, worin die Vor- und Nachteile freier Mitarbeit liegen und wie Sie als Dozent Scheinselbstständigkeit vermeiden.
Download
Mitgliedern von akademie.de stehen ein (Muster-) Dozentenvertrag sowie Checklisten zur freien Mitarbeit und zur Scheinselbstständigkeit als Download zur Verfügung. Diese müssen zusätzlich zum PDF geladen werden.
Mustervertrag freie Dozententätigkeit
Checkliste freie Mitarbeit
Checkliste Scheinselbstständigkeit
Alle Unterlagen stehen zum Download bereit: Checklisten und Arbeitsvertrag für freie Dozenten (zip, 156 kB).
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ich habe eine frage:
freiberufliche dozentinnen sind BFA versicherungspflichtig
beraterinnen nicht. Oder?
und wenn ich als beraterin selbständig bin - und manchmal auch mit schulklassen direkt arbeite? manchmal auch trainings mache? muss ich der BFA dann die einzelnen verträge vorlegen?
und wenn die frage beantwortet wird, wie/ wo finde ich dann die antwort?
annette
Hallo,
es kommt auf die Art der Beratung an. Solange Sie keinen Unterricht
erteilen, bzw. Aus-/Weiterbildung durchführen, müssen Sie der BFA nichts
mitteilen.
Aber welche Art der Beratung ist dies denn? Was machen Sie genau?
Mit freundlichen Grüßen
Ellenrieder