Selbstständig als Dozent

Was festangestellte von freien Dozenten unterscheidet und wie Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 23. September 2011
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Über den Autor: Josef Ellenrieder

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Josef Ellenrieder, Jahrgang 1943, Diplom Betriebswirt FH, lehrt an diversen Fachhochschulen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern die Themen: Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Rechnungswesen, Dienstleistungen/Kooperationen im Facility Management, Gebäudemanagement und Energieberatung u. a.

Darüber hinaus berät Josef Ellenrieder mittelständische Unternehmen in Fragen der Finanzierung/Investition, Controlling und Unternehmensentwicklung.

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Selbstständige Dozenten werden oft als freie Mitarbeiter, Freelancer, Freiberufler, Honorarlehrer oder freie Lehrkräfte bezeichnet. Sie arbeiten v. a. in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen. Selbstständige Dozenten arbeiten meistens für mehrere Auftraggeber.

Wir erklären, was freie Dozenten von angestellten unterscheidet, worin die Vor- und Nachteile freier Mitarbeit liegen und wie Sie als Dozent Scheinselbstständigkeit vermeiden.

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Mitgliedern von akademie.de stehen ein (Muster-) Dozentenvertrag sowie Checklisten zur freien Mitarbeit und zur Scheinselbstständigkeit als Download zur Verfügung. Diese müssen zusätzlich zum PDF geladen werden.

  • Mustervertrag freie Dozententätigkeit

  • Checkliste freie Mitarbeit

  • Checkliste Scheinselbstständigkeit

Alle Unterlagen stehen zum Download bereit: Checklisten und Arbeitsvertrag für freie Dozenten (zip, 156 kB).

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ich habe eine frage:
freiberufliche dozentinnen sind BFA versicherungspflichtig
beraterinnen nicht. Oder?
und wenn ich als beraterin selbständig bin - und manchmal auch mit schulklassen direkt arbeite? manchmal auch trainings mache? muss ich der BFA dann die einzelnen verträge vorlegen?

und wenn die frage beantwortet wird, wie/ wo finde ich dann die antwort?

annette

Hallo,

es kommt auf die Art der Beratung an. Solange Sie keinen Unterricht
erteilen, bzw. Aus-/Weiterbildung durchführen, müssen Sie der BFA nichts
mitteilen.

Aber welche Art der Beratung ist dies denn? Was machen Sie genau?

Mit freundlichen Grüßen
Ellenrieder