Freie Mitarbeit
Freie Mitarbeit ist die selbstständige unternehmerische Tätigkeit des Dozenten für einen fremden Auftraggeber. Mit der Bezeichnung freie Mitarbeit wird zum Ausdruck gebracht, dass zwischen dem Dozenten und seinem Auftraggeber kein Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis, sondern ein Werkvertrag oder ein selbstständiger Dienstvertrag abgeschlossen wird.
In der Praxis kommt es vor, dass auch für abhängig beschäftigte Dozenten ein Vertrag über freie Mitarbeit abgeschlossen wird. In diesen Verträgen ist oft eine Klausel enthalten, dass der "freie Mitarbeiter" für die Abführung der Steuer und Sozialversicherungsbeiträge selbst zu sorgen habe. Diese Verträge sind weder für die lohnsteuerrechtliche noch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bindend. Vertragliche Regelungen können Anhaltspunkte für die zutreffende Beurteilung beinhalten; eine Befreiung des Arbeitgebers von der Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge kann durch einen - wie auch immer bezeichneten - Vertrag jedoch nicht erreicht werden.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied