Trainer: Festangestellt, scheinselbstständig oder freier Mitarbeiter?

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 23. September 2011
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Freie Mitarbeit

Freie Mitarbeit ist die selbstständige unternehmerische Tätigkeit des Dozenten für einen fremden Auftraggeber. Mit der Bezeichnung freie Mitarbeit wird zum Ausdruck gebracht, dass zwischen dem Dozenten und seinem Auftraggeber kein Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis, sondern ein Werkvertrag oder ein selbstständiger Dienstvertrag abgeschlossen wird.

In der Praxis kommt es vor, dass auch für abhängig beschäftigte Dozenten ein Vertrag über freie Mitarbeit abgeschlossen wird. In diesen Verträgen ist oft eine Klausel enthalten, dass der "freie Mitarbeiter" für die Abführung der Steuer und Sozialversicherungsbeiträge selbst zu sorgen habe. Diese Verträge sind weder für die lohnsteuerrechtliche noch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bindend. Vertragliche Regelungen können Anhaltspunkte für die zutreffende Beurteilung beinhalten; eine Befreiung des Arbeitgebers von der Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge kann durch einen - wie auch immer bezeichneten - Vertrag jedoch nicht erreicht werden.

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