Einkommensteuer
Der freie Dozent erzielt je nach seinem Aufgabengebiet "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" oder "Einkünfte aus Gewerbebetrieb".
Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (§ 18 EStG)
Als selbstständige Arbeit wird allgemein eine selbst bestimmte, unabhängige Tätigkeit verstanden, die auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung ausgeübt wird. Als Charakteristika werden das vorwiegend geistige Vermögen sowie der Einsatz der persönlichen Arbeitskraft des Dozenten angesehen.
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