Selbstständig als Dozent

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 23. September 2011
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Downloads zu diesem Beitrag

Fazit: Freie Mitarbeit - lohnt sich das?

Freiberufliche Dozenten sind in der Regel hoch qualifiziert, einsatzfreudig und flexibel. Sie arbeiten gerne und engagiert in ihrem Beruf. Doch in der unterrichtsfreien Zeit, bei Krankheit und im Urlaub werden sie "entlassen". Sie verursachen keine Lohnnebenkosten, sind meist weder in Berufsverbänden (wie Ärzte- und Anwaltskammern) noch in Gewerkschaften organisiert. Deshalb versuchen immer mehr öffentliche und private Weiterbildungsbetriebe, fest angestellte Arbeitnehmer durch freie Dozenten zu ersetzen.

Wie sieht die Erfolgsplanung eines selbstständigen Dozenten in der Praxis aus?

Bei einem Stundensatz von bspw. 20 Euro pro Unterrichtsstunde und arbeitstäglich acht Unterrichtsstunden ergibt sich zwar ein maximal möglicher Jahresumsatz von ca. 38.400 Euro, wobei vier Wochen Urlaub eingeplant sind. Das hört sich zunächst nicht schlecht an. Bei realistischer Betrachtung ergibt sich jedoch folgende Jahreskapazität eines Dozenten:

365 Tage/Jahr
- 104 Samstage/Sonntage
- 20 Urlaubstage/Jahr
- 10 Krankheitstage/Jahr ca.
- 13 Feiertage/Jahr (ca.)
- 21 Tage Weiterbildung, Akquise, Vorbereitung (ca.)
= 198 Tage "produktive Zeit" * 8 UStd. = 1.584 Unterrichtsstunden.

Bei einem Stundensatz von 20 Euro ergibt sich rein rechnerisch ein Jahresumsatz von 31.680 Euro. Benötigen Sie jedoch mehr Zeit für Weiterbildung und Vorbereitung - oder geben Sie nicht 8 Stunden Unterricht täglich, sondern "nur" 6 Stunden - verringert sich Ihr Einkommen weiter.

Und bevor der Dozent die Miete bezahlen kann, muss er folgende Lohnnebenkosten monatlich einkalkulieren:

  • Rentenversicherung, 19,9 %: ca. 300,00 Euro

    Pflicht ab einem zu versteuernden Einkommen von 400 Euro monatlich (Arbeitgeber- u. Arbeitnehmeranteile)

  • Krankenversicherungsbeitrag freiw.: ca. 297,00 Euro (mit Krankengeld-Anspruch ab 43. Krankheitstag)

    Die Mitversicherung beim Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur möglich bei geringfügigem Einkommen von unter 400 Euro/mtl.

  • Pflegeversicherung, 1,7 %, mindestens aber ca. 37,00 Euro

  • die Unfallversicherung, ebenfalls "freiwillig": ca. 210,00 Euro

    Bei Arbeitsunfällen oder Unfällen auf dem direkten Arbeitsweg haften in den meisten Fällen Auftraggeber nicht. Bei privater Krankenversicherung prüfen, ob medizinische Behandlungskosten abgedeckt sind. Bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG kostet der Mindestbeitrag für freie Mitarbeiter/innen in privaten Bildungseinrichtungen einkommensunabhängig 210 Euro pro Jahr (Schadenssumme 29.400 Euro).

  • Arbeitslosenversicherung (freiwillig): 38,33 Euro (West) und 32,60 Euro (Ost).

    Die freiwillige Weiterversicherung für Selbstständige in der Arbeitslosenversicherung kann nur für Neu-Selbstständige abgeschlossen werden. Anmeldefrist: Innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein