Trainer: Festangestellt, scheinselbstständig oder freier Mitarbeiter?

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 23. September 2011
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Umsatzsteuer bei freiberuflicher Dozententätigkeit

Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten müssen Sie die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entrichten, in dem Sie das Entgelt vereinnahmt haben. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.

Abführung der Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Anders als bei der Versteuerung nach vereinbarten Entgelten müssen Sie die Steuer bei Anwendung des Ist-Prinzips erst dann an das Finanzamt abführen, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat. Die Vorsteuer können Sie sich aber bei Leistungsbezug und Vorliegen einer Rechnung unabhängig von der Bezahlung sofort vom Finanzamt erstatten lassen. Dies verschafft Ihnen Liquiditätsvorteile.

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