Umsatzsteuer bei freiberuflicher Dozententätigkeit
Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten müssen Sie die Steuerschuld mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums entrichten, in dem Sie das Entgelt vereinnahmt haben. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.
Abführung der Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug
Anders als bei der Versteuerung nach vereinbarten Entgelten müssen Sie die Steuer bei Anwendung des Ist-Prinzips erst dann an das Finanzamt abführen, wenn Ihr Kunde tatsächlich bezahlt hat. Die Vorsteuer können Sie sich aber bei Leistungsbezug und Vorliegen einer Rechnung unabhängig von der Bezahlung sofort vom Finanzamt erstatten lassen. Dies verschafft Ihnen Liquiditätsvorteile.
Anwendung der Istversteuerung
Wann kann die Istversteuerung angewandt werden?
auf Antrag: Voraussetzung für die Istversteuerung ist, dass Sie von der Verpflichtung, Bücher zu führen und aufgrund jährlicher Bestandsaufnahme regelmäßig Abschlüsse zu machen, befreit sind oder Ihr Vorjahresumsatz nicht mehr als 250.000 Euro betragen hat.
soweit Sie Umsätze als freiberuflicher Dozent erzielen.
Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) vom 16.7.2009 (BGBl I 2009, 1959) wird die Umsatzgrenze für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten auf bundeseinheitlich 500.000 EUR angehoben. Die Neuregelung tritt ab 1.7.2009 in Kraft und ist bis zum 31.12.2011 befristet.
Beispiel: Sie haben im Kalenderjahr 2010 einen Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG von 215.000 Euro und einen Gewinn von 32.000 Euro erzielt.
Für das Folgejahr sind Sie zur Buchführung verpflichtet. Trotzdem können Sie die Ist-Versteuerung beantragen, weil Ihr Gesamtumsatz des Vorjahres nicht mehr als 250.000 Euro betragen hat.
Beispiel: Sie erzielen als Dozent im Kalenderjahr 2010 einen Gesamtumsatz gem. § 19 Abs. 3 UStG von 260.000 Euro und einen Gewinn von 40.000 Euro.
Obwohl der Gesamtumsatz 250.000 Euro übersteigt, können Sie für das Folgejahr die Istversteuerung wahrnehmen, weil Sie einerseits Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs ausführen und andererseits lt. Bürgerentlastungsgesetz ohnehin nach vereinnahmten Entgelten die Istversteuerung durchführen können.
Voranmeldungszeitraum
Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr.
Voranmeldungszeitraum bei USt-Zahllast
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