Finanzamt, KSK und VG Wort
Finanzamt und Kleinunternehmerregelung
Als selbstständiger Autor und Journalist sind Sie freiberuflich tätig. Eine Meldung beim Finanzamt genügt. Sie erhalten Ihre Steuernummer und schon kann es losgehen.
Statt komplizierter Buchführung gibt sich der Gesetzgeber mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung zufrieden. Das ist angenehm.
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