Selbstständig mit Franchising

Von: Petra Wentzel
Stand: 15. Februar 2007
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Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen

Franchise-Gebühren

Für die Gewährung der Franchise und die laufenden Dienstleistungen wird vom Franchise-Geber ein Entgelt erhoben, meist eine Eintritts- oder Abschlussgebühr und/oder laufende Gebühren.

Eintrittsgebühren

Mit der Eintrittsgebühr beteiligt sich der Franchise-Nehmer an den Planungs- und Aufbaukosten des Systems, von dem er durch die eingeräumten Rechte profitiert.

Leistungsinhalte von Eintrittsgebühren können sein:

  • Bereitstellung von Einrichtungsgegenständen,

  • Know-how-Übertragung/-Überlassung z.B. durch Schulungen, Erstellung von Handbüchern,

  • Wettbewerbsvorteil durch Teilnahme am System des Franchise-Gebers usw.

Übersicht Eintrittsgebühren

Die durchschnittliche Höhe der Eintrittsgebühren gibt es hier auf einen Blick.

Laufende Gebühren

Die laufenden Gebühren stellen gewissermaßen ein Entgelt für die laufenden Dienstleistungen dar, die der Franchise-Nehmer durch den Systemgeber erhält.

Leistungsinhalte von laufenden Gebühren können sein:

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