Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen
Franchise-Gebühren
Für die Gewährung der Franchise und die laufenden Dienstleistungen wird vom Franchise-Geber ein Entgelt erhoben, meist eine Eintritts- oder Abschlussgebühr und/oder laufende Gebühren.
Eintrittsgebühren
Mit der Eintrittsgebühr beteiligt sich der Franchise-Nehmer an den Planungs- und Aufbaukosten des Systems, von dem er durch die eingeräumten Rechte profitiert.
Leistungsinhalte von Eintrittsgebühren können sein:
Bereitstellung von Einrichtungsgegenständen,
Know-how-Übertragung/-Überlassung z.B. durch Schulungen, Erstellung von Handbüchern,
Wettbewerbsvorteil durch Teilnahme am System des Franchise-Gebers usw.
Übersicht Eintrittsgebühren
Die durchschnittliche Höhe der Eintrittsgebühren gibt es hier auf einen Blick.
Laufende Gebühren
Die laufenden Gebühren stellen gewissermaßen ein Entgelt für die laufenden Dienstleistungen dar, die der Franchise-Nehmer durch den Systemgeber erhält.
Leistungsinhalte von laufenden Gebühren können sein:
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