Selbstständig mit Franchising

Von: Petra Wentzel
Stand: 15. Februar 2007
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Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen

Gebietsschutz

Der häufig in Franchise-Verträge aufgenommene Gebietsschutz, ist meist ein auf der Grundlage von Kundenpotentialen festgelegter, geschützter Bereich. Der Franchise-Geber verpflichtet den Franchise-Nehmer in der Regel dazu, nur innerhalb diesem vorher festgelegten Absatzgebiet zu agieren. Im Gegenzug sichert der Franchise-Geber dem Franchise-Nehmer zu, in diesem Gebiet keine weitere Franchise zu vergeben, keine Filiale zu eröffnen oder dieses Gebiet von einem anderen Franchise-Nehmer bearbeiten zu lassen.

Etwa zwei Drittel der Franchise-Nehmer genießen Gebietsschutz, der ein limitiertes Alleinvertriebsrecht sichert und eine gewisse Umsatzgarantie beinhaltet. Die Gebietsbeschränkung kann allerdings auch zu Lasten des Franchise-Nehmers gehen, nämlich dann wenn das eigene Gebiet zu klein bemessen ist oder kein ausreichendes Kundenpotential besteht. Wer Zweifel an dem Potential des festgelegten Gebietes hat, sollte sich unbedingt fachkundig beraten lassen.

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