Selbstständig mit Franchising

Von: Petra Wentzel
Stand: 15. Februar 2007
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Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen

Gewährung der Franchise

Das Kernstück des Vertrages bildet die Gewährung der Franchise, die meist in ein oder zwei Artikeln niedergelegt wird. Hier die häufigsten Bestandteile:

  • Gewährung der Franchise und die Art und der Umfang ihrer Nutzung.

  • Die genaue Festlegung des territorialen Vertragsgebietes, möglicherweise die Vereinbarung einer Exklusivität.

  • Die Adresse der Verkaufsräume, bzw. der Ort wo die Franchise ausgeübt wird.

  • Erläuterungen zum Umfang, in dem der Franchise-Nehmer die Marke, den Namen oder sonstige Charakteristika des Franchise-Gebers verwenden kann und muss.

  • Möglicherweise ein Wettbewerbsverbot für die Dauer des Vertrages und die Geheimhaltungspflicht des Franchise-Nehmers gegenüber dem Franchise-Geber.

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