Selbstständig mit Franchising

Von: Petra Wentzel
Stand: 15. Februar 2007
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Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen

Die Präambel

In einem Großteil der Franchise-Verträge findet man, dem eigentlichen Vertrag vorangestellt, eine Einleitung, meist Präambel genannt. Sie erklärt die charakteristischen Grundlagen und Merkmale des Tätigkeitsbereiches, die Methodik des Systems und die Schutzrechte des Franchise-Gebers. Die Präambel gibt darüber Auskunft, vor welchem Hintergrund der Franchise-Geber sein Konzept entwickelt hat und in welcher Form er es mit seinen Partnern verwirklichen will.

Folgende Angaben sollten in der Präambel enthalten sein:

  • Die gewerblichen Schutzrechte (Warenzeichen, Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster), an denen der Franchise-Nehmer Benutzungsrechte erhält, sowie der genaue Hinweis auf die Eintragung in der Patentrolle, der Zeichenrolle, dem Musterregister, etc.

  • Bei nicht eintragbaren Rechten sollte die Präambel eindeutig Bezug nehmen auf: Namensrechte, Ausstattungen, geschäftliche Kennzeichnungen, Geschäftsabzeichen, Farben und Farbkombinationen, die das Image des Systems bilden und an denen der Franchise-Nehmer Rechte erhält.

  • Die spezifischen Merkmale des betrieblichen und technischen Erfahrungswissens (Know-how), des Organisations- und Marketingsystems, des Werbemitteldienstes und der EDV-Nutzung und der Hinweis, dass all dies dem Franchise-Nehmer zur Verfügung gestellt wird.

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