Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen
Preis- und Bezugsbindung
Mindestabnahmeverpflichtungen sollten vom Franchise-Nehmer möglichst nicht übernommen werden. Auch wenn der Franchise-Geber das Vorhandensein eines bestimmten Warensortiments und Lagerbestandes empfiehlt.
Preisbindungen, die dem Franchise-Nehmer Preise vorschreiben, zu denen er seine Waren oder Dienstleitungen anzubieten hat, sind grundsätzlich nicht wirksam.
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