Selbstständig mit Franchising

Von: Petra Wentzel
Stand: 15. Februar 2007
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Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen

Preis- und Bezugsbindung

Mindestabnahmeverpflichtungen sollten vom Franchise-Nehmer möglichst nicht übernommen werden. Auch wenn der Franchise-Geber das Vorhandensein eines bestimmten Warensortiments und Lagerbestandes empfiehlt.

Preisbindungen, die dem Franchise-Nehmer Preise vorschreiben, zu denen er seine Waren oder Dienstleitungen anzubieten hat, sind grundsätzlich nicht wirksam.

Der Franchise-Geber darf eine Preisempfehlung aussprechen. Diese Empfehlung darf allerdings nicht dazu führen, dass die Preisgestaltung unter den Franchise-Nehmern innerhalb des Systems aufeinander abgestimmt wird.

Franchise-Nehmer dürfen also, für die gleiche Ware bzw. Dienstleistung verschiedene Preise verlangen, auch wenn sie sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Franchise-Nehmern des gleichen Systems verschaffen. Unverbindliche Kalkulationshilfen des Franchise-Gebers sind dagegen zulässig.

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