Selbstständig mit Franchising

Von: Petra Wentzel
Stand: 15. Februar 2007
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Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Franchise-Verträge sind Dauerschuldverhältnisse. Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der durch einen fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert ist. Eine frühzeitige unbegründete Vertragsauflösung ist meist nicht vorgesehen und nicht gewollt. Umso wichtiger ist es, den Vertrag so zu formulieren, dass er die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Partner genau festlegt und einen möglichen Vertragsbruch klar sanktioniert. Eine unmissverständliche rechtliche Regelung ist besonders deshalb wichtig, da in Deutschland kein Recht existiert, dass Franchising explizit regelt.

Der Franchisevertrag bedarf der Schriftform. Er wird häufig als das Herzstück der Partnerschaft bezeichnet. Rechte und Pflichten der Parteien für alle eventuell auftretenden Probleme, sind im Franchise-Vertrag in endgültiger, schriftlicher Form niedergelegt. Der Franchise-Vertrag ist ein Misch- und Typenkombinationsvertrag, da er aus Elementen unterschiedlicher Vertragstypen besteht:

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