Selbstständig mit Franchising

Von: Petra Wentzel
Stand: 15. Februar 2007
Anmelden um Kommentare zu schreiben

Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen

Vertragsdauer und Kündigung

Ein Franchise-Vertrag wird in der Regel für einen absehbaren Zeitraum (5 - 7 Jahre) abgeschlossen. Im Allgemeinen gilt, je investitionsintensiver eine Partnerschaft, je länger sind in der Regel die Vertragslaufzeiten.

Eine Kündigung ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit nur aus "wichtigem Grunde" möglich. Ein "wichtiger Grund" liegt in der Regel nur dann vor, wenn eine Weiterführung des Vertrages der anderen Partei nicht mehr zugemutet werden kann. "Wichtige Gründe" sollten im Vertragstext aufgeführt werden. Beispiele: Schwere Vertragsverletzung, Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, Zahlungseinstellung, Zwangsvollstreckung.

Werden keine vertraglichen Regelungen zur Kündigung getroffen, ist grundsätzlich immer auch ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag möglich, um die Partnerschaft aufzulösen.

Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.

Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?

Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?

Ich bin bereits Mitglied
Jetzt Probemitglied werden
Ich kann in den 14 Tagen Probezeit formlos z.B. per E-Mail stornieren. Wenn ich das nicht tue, entscheide ich mich für ein