Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen
Vertragsdauer und Kündigung
Ein Franchise-Vertrag wird in der Regel für einen absehbaren Zeitraum (5 - 7 Jahre) abgeschlossen. Im Allgemeinen gilt, je investitionsintensiver eine Partnerschaft, je länger sind in der Regel die Vertragslaufzeiten.
Eine Kündigung ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit nur aus "wichtigem Grunde" möglich. Ein "wichtiger Grund" liegt in der Regel nur dann vor, wenn eine Weiterführung des Vertrages der anderen Partei nicht mehr zugemutet werden kann. "Wichtige Gründe" sollten im Vertragstext aufgeführt werden. Beispiele: Schwere Vertragsverletzung, Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, Zahlungseinstellung, Zwangsvollstreckung.
Werden keine vertraglichen Regelungen zur Kündigung getroffen, ist grundsätzlich immer auch ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag möglich, um die Partnerschaft aufzulösen.
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