Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen
Vorvertragliche Aufklärungspflicht
Finden ernsthafte Verhandlungen zwischen Franchise-Geber und potentiellem Franchise-Nehmer statt, mit dem Ziel einen Vertrag abzuschließen, so ist der Franchise-Geber gesetzlich verpflichtet "vorvertragliche Aufklärung" zu leisten. Das entstehende Vertrauensverhältnis verpflichtet ihn, dem späteren Franchise-Nehmer alle für die Zusammenarbeit relevanten Informationen wahrheitsgemäß offen zu legen.
Das gilt für folgende Angaben:
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