Der Franchise-Vertrag - Rechtliche Grundlagen
Wettbewerbsverbot
In der Regel wird vertraglich vereinbart, dass sich Franchise-Geber und Franchise-Nehmer für die Dauer der Vertragsbindung nicht gegenseitig Konkurrenz machen dürfen. Ein solches Wettbewerbsverbot ist während der Vertragslaufzeit möglich und kann, bei Zuwiderhandlungen, sogar mit einer Vertragsstrafe verbunden sein.
Häufig werden auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote vereinbart. Der aus dem Franchise-System ausscheidende Franchise-Nehmer wird verpflichtet, für eine gewisse Zeit nach Beendigung des Vertrages, nicht in Konkurrenz zum ehemaligen Franchise-Geber zu treten.
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