Gesetzliche Sozialversicherung: Was müssen selbstständige Lehfkräfte beachten?
Je nach Lebenssituation und Hauptberuf gelten für Honorarlehrkräfte und andere nebenberuflich Selbstständige in Lehr- und Unterrichtsberufen unterschiedliche Vorschriften in der Sozialversicherung. Besonderes Augenmerk verdient die Rentenversicherungspflicht. Aber auch die Kranken- und Pflegekassen wollen manchmal einen Teil vom Honorarkuchen abbekommen. Wir nennen die wichtigsten Bestimmungen und Fallstricke.
Wer selbstständig ist, muss sich auch selbst um seine Sozialversicherung kümmern. Wer das versäumt, steht unter Umständen ohne Absicherung im Alter, bei Krankheit oder im Pflegefall da. Soweit, so einleuchtend. Nicht ganz so selbstverständlich ist, warum sich auch nebenberuflich Selbstständige mit dem Thema Sozialversicherung beschäftigen sollten: Schließlich sorgt dieser Personenkreis doch schon über den Hauptberuf für seine soziale Absicherung.
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