Selbstständig als Trainer, Übungsleiterin, Dozent? Steuern, Sozialversicherung, Rechtsstatus

Von: Robert Chromow
Stand: 7. April 2011
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Steuern und Buchführung

Selbstständige Lehrkräfte müssen ihre Einkünfte dem Finanzamt mitteilen. Zum Glück hält sich der Verwaltungsaufwand meistens in Grenzen. Eine doppelte kaufmännische Buchführung ist nicht erforderlich. Die einfache Einnahmenüberschussrechnung genügt. Wir erläutern, welche Steuer- und Buchführungspflichten auf Sie zukommen.

Die wichtigsten Steuer-Informationen im Überblick:

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