Selbstständig als Trainer, Übungsleiterin, Dozent? Steuern, Sozialversicherung, Rechtsstatus

Von: Robert Chromow
Stand: 7. April 2011
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Weitere Rechts- und Praxisfragen

Wer mit dem Gedanken spielt, nebenberuflich als Honorarlehrkraft zu arbeiten, hat erfahrungsgemäß viele Fragen. Sind bei Ihnen nach Lektüre der bisherigen Kapitel noch Fragen offen? Dann hilft Ihnen möglicherweise die folgende Frage- und Antwortsammlung:

  1. Ich brauche mehr Aufträge: Wie mache ich das?
    Antworten auf die alles entscheidende Frage eines Selbstständigen liefert unser Einsteigerkurs "Auftrags-Akquisition: Wie gewinne ich Kunden?"

  2. Worauf muss ich bei Verträgen mit Auftraggebern achten?
    Grundlegende Praxisinformationen über Verträge und Vertragsgestaltung finden Sie in der Artikelserie "Vertragsgestaltung leicht gemacht: So bereiten Sie Verträge richtig vor".

  3. Ich habe die Wahl, einen Lehrauftrag als Arbeitnehmer oder Selbstständiger zu übernehmen: Was ist günstiger?
    Das lässt sich nur anhand der konkreten Konditionen und sonstigen Begleitumstände des Einzelfalls beantworten. Oft sind Lehrkräfte mit dem Arbeitnehmerstatus jedoch besser bedient. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile des Selbstständigenstatus bietet das Kapitel "Freie Mitarbeit" unseres Praxisleitfadens für hauptberuflich selbstständige Dozenten.

  4. Darf ich das Erstellen von Unterrichtsmaterial auch in Rechnung stellen?
    Aber ja: Schließlich ist die Unterrichtsvorbereitung und die mediale Aufbereitung passender Inhalte ein Markenzeichen guter Lehrer. Oft nimmt die Vorbereitung mehr Zeit in Anspruch als der eigentliche Unterricht. Ob und in welchem Umfang Sie die Bezahlung Ihres Vorbereitungsaufwands gegenüber Ihren Kunden durchsetzen können, hängt auch vom Verhandlungsgeschick und Erfahrungen ab. Arbeitshilfen für die Verhandlungen von Honorarlehrkräfte und andere selbstständige Lehrer bietet das Infopaket "Freiberuflicher Unterricht: Tipps und Vertragsmuster für 'kreative Dozenten'".

  5. Mein Kunde verlangt eine Rechnung: Welche Angaben gehören darauf?
    Der Gesetzgeber hat die Anforderungen an Rechnungen vor einigen Jahren verschärft. Genau genommen gelten die kleinlichen Inhaltsvorschriften zwar nur, wenn im Rechnungsbetrag Umsatzsteuer enthalten ist. Sie tun trotzdem gut daran, Ihren Kunden professionelle Rechnungen zu schicken. Was genau Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie im Grundlagenbeitrag "So schreiben Sie professionelle und finanzamtssichere Rechnungen".

  6. Ich bin umsatzsteuerpflichtig: Darf ich an VHSen und andere Träger USt-freie Rechnungen stellen?
    Das kommt darauf an: Manche Leistungen freiberuflicher Lehrkräfte sind umsatzsteuerfrei. Dazu zählen insbesondere berufsqualifizierender Unterricht und die Vorbereitung auf öffentliche Bildungsabschlüsse an öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Was dabei zu beachten ist, entnehmen Sie dem Beitrag "Umsatzsteuerfreie Rechnungen an Vereine, Bildungs- und Wohlfahrtseinrichtungen".

  7. Was muss ich beim Einsatz von fremdem Unterrichtsmaterial beachten?
    So verlockend der Selbstbedienungsladen Internet sein mag: Seriöse Dozenten, Trainer und andere Honorarlehrkräfte tun gut daran, die Inhalte ihrer Handouts legal zu beschaffen oder besser noch: von Grund auf eigenhändig zu erstellen. Informationen zur Rechtslage bietet der Praxistipp "Auch Schulungs- und Seminarunterlagen stehen unter Urheberrecht: Vorsicht vor Selbstbedienung aus dem Internet".

  8. Ich habe keine AGB - brauche ich die?
    Nein. Eine Pflicht zur Bereitstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) gibt es nicht. Vorschriften darüber, was in AGB geregelt werden soll oder gar muss, existieren ebenfalls nicht. Wozu AGB gut sind und wofür man das Kleingedruckte überhaupt braucht, erläutert unser Grundlagenbeitrag "Allgemeine Geschäftsbedingungen".

  9. Muss ich eine Haftpflichtversicherung für meine Arbeit als Honorarlehrkraft abschließen?
    Eine Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gibt es nicht - sie ist aber sinnvoll: Haftpflichtversicherungen sind vergleichsweise günstig und sichern Sie gegen unter Umständen teure Risiken ab (z. B. gegen Ansprüche von Schülern bei Verletzung der Aufsichtspflicht). Weiterführende Informationen finden Sie im Beitrag "Die Betriebshaftpflichtversicherung: Auch für Kleinunternehmer, Selbstständige und Freiberufler ein Muss!"

  10. Ich möchte mich demnächst als Trainer und Dozent selbstständig zu machen: Verbaue ich mir durch vorherige nebenberufliche Lehrtätigkeiten die Chance auf staatliche Fördermittel?
    Grundsätzlich ist das nicht auszuschließen. Am besten informieren Sie sich in den Antragskonditionen darüber, wie Sie einen möglichen Förderschaden vermeiden. Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur selbstständig machen oder Einstiegsgeld beantragen möchten, wird eine vorherige nebenberufliche Tätigkeit normalerweise toleriert. Am besten sprechen Sie vorab jedoch mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

    Und gleich noch ein Lektüretipp hinterher: Mit den Chancen und Risiken hauptberuflich selbstständiger Dozenten befasst sich Josef Ellenrieders Grundlagenkurs "Selbstständig als Dozent - Chancen und Risiken freier Mitarbeit".

  11. Welche "Rechtsform" habe ich als selbstständige Lehrkraft?
    Als Selbstständiger und Freiberufler arbeiten Sie als Einzelunternehmer unter Ihrem bürgerlichen Namen. Eine Anmeldung, Genehmigung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Es genügt, wenn Sie das Finanzamt über die Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit informieren. Allgemeine Informationen zum Thema Rechtsformen finden Sie bei Bedarf im Überblicksbeitrag "OHGmbH&Co.KGbR e.K.: Rechtsformen im Überblick".

  12. Ein Kunde hat einfach meine Rechnung gekürzt: Was kann ich tun?
    Wenn der Überweisungsbetrag vom Rechnungsbetrag abweicht, kann das viele Gründe haben. Oft ist es nur ein Versehen, das sich schnell aus der Welt schaffen lässt. Wenn der Grund allerdings Unzufriedenheit mit Ihren Leistungen ist oder der Auftraggeber in Zahlungsschwierigkeiten steckt, sollten Sie von vornherein richtig reagieren. Worauf's ankommt erfahren Sie im Beitrag "Rechnung gekürzt - was tun?"

  13. Brauche ich besondere Geschäftspapiere? Wenn ja: Welche?
    Viele Honorarlehrkräfte kommen ohne spezielle Geschäftspapiere aus. Falls Sie regelmäßig Geschäfts- oder Werbebriefe schreiben und bei öffentlichen Veranstaltungen einen professionellen Eindruck machen möchten, lohnt sich die Anschaffung von Briefbögen und Visitenkarten. Die gibt es heutzutage schon in kleinen Auflagen zu günstigen Preisen. Praxistipps rund um Geschäftspapiere, Briefbögen und Visitenkarten finden Sie im Kapitel "Grundausstattung" unseres Gründerleitfadens "Nebenberuflich selbstständig".

  14. An wen wende ich mich, wenn ich weitere Fragen habe?
    Wo Selbstständige kostenlose Informationen und Tipps erhalten, erfahren Sie im Beitrag "Guter Rat muss nicht teuer sein". Dass auch die örtliche Industrie- und Handelskammer oft eine geeignete Anlaufstelle ist - selbst wenn Sie als Selbstständige/r gar kein IHK-Mitglied sind - entnehmen Sie dem Praxistipp "IHK-Angebote nutzen - auch als Kritiker oder Nichtmitglied!" Nicht immer kommen Sie ohne einen kostenpflichtigen Beistand aus. Worauf Sie bei der Auswahl des passenden Beratungsprofis achten sollten, erfahren Sie hier: "Ob Recht, Steuer, Versicherungen oder Geschäftsstrategie: So finden Sie den richtigen Berater".