Seminare leiten: souverän, erfolgreich, wirksam

Vorbereitende Maßnahmen: Kalkulation und Honorar

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Kalkulation und Honorar

Stunden- oder Tagessatz?

Grundsätzlich werden für Trainings Tagessätze kalkuliert. So ein Tagessatz deckt dann nicht nur den eigentlichen Trainingstag ab, sondern auch die Vorbereitungszeit. Dass Sie als Trainer-Newbie dafür möglicherweise etwas länger benötigen als ein Profi-Trainer, sollte Ihr Kunde allerdings nicht zu spüren bekommen, denn dafür kann er ja nichts.

Wichtig ist, dass Sie sich bei Ihrer Preisgestaltung nach dem Prinzip der Augenhöhe orientieren: Für ein Führungskräfte-Training lassen sich andere Honorare ansetzen als für Serviceschulungen im Einzelhandel. Das Gehalt des Trainers bemisst sich nicht zuletzt am Lohn der Seminarteilnehmer.

Auch das Marktumfeld spielt natürlich eine Rolle: Schauen Sie sich mal um, was andere Trainer oder Bildungsträger in Ihrem Metier an Teilnehmergebühren oder Honoraren fordern.

Als Faustregel rechnen Sie pro Trainingstag mit einem Tag Vorbereitungszeit. Wenn Sie ein Seminar mehrfach geben können, reduziert sich der kalkulatorische Aufwand natürlich entsprechend. Deshalb kann es eine gute Taktik sein, zu versuchen, dem Kunden das Training gleich mehrfach zu verkaufen - zum Beispiel, weil sowieso nicht alle Mitarbeiter am selben Tag teilnehmen können - und dafür dann einen kleinen Nachlass zu geben.

Und was ist mit Spesen?

Wenn Sie eine längere Anreise zu Ihrem Kunden antreten müssen und vielleicht sogar eine Nacht auswärts verbringen, dann sind das Spesen, die selbstverständlich in Ihre Kalkulation einfließen. Bei den Reisekosten lassen Sie sich einfach die Kosten für die Bahnfahrt 1:1 ersetzen oder Sie setzen einen Pauschalbetrag pro Kilometer an, zurzeit ca. 30 bis 35 Cent.

Schulungsunterlagen

Weitere Kosten entstehen z. B. auch durch Seminarunterlagen, die Sie den Teilnehmern zur Verfügung stellen. Ich empfehle allerdings, dies in Ihrer Kalkulation nicht separat aufzuführen, denn das kann - insbesondere bei höheren Tagessätzen - leicht als kleinlich interpretiert werden. Aber nennen Sie im Angebot bei der Aufstellung Ihrer Leistungen unbedingt auch diesen Posten! Schließlich ist die Erstellung von Seminarunterlagen ein Mehrwert, von dem die Teilnehmer profitieren, und das darf ruhig sichtbar sein.

Steuerfragen bei Kreativen

Kreative, die ihre Leistungen normalerweise mit 7 % Mehrwertsteuer berechnen, sind oft unsicher, welchen Satz Sie für Trainings anlegen sollen. Richtig ist: Der Mehrwertsteuersatz für Seminare und Workshops liegt bei 19 %. Sollten Sie das Training für einen Bildungsanbieter kalkulieren, der von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist, lassen Sie sich eine Kopie dieser Bescheinigung für Ihre Steuerunterlagen aushändigen. Ohne diesen Nachweis kann es Ihnen sonst nämlich passieren, dass das Finanzamt im Nachhinein von Ihnen die Mehrwertsteuer einzieht, auch wenn Sie diese selbst nicht berechnet haben!

7 oder 19?

Wann Sie welchen Steuersatz geltend machen können: "7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer?".