Es liegt nicht nur an der Finanz- und Wirtschaftskrise, dass die Zahlungsmoral der Kundschaft zu wünschen übrig lässt - aber verbessert wurde sie dadurch sicher auch nicht. Trotzdem liefern viele Selbstständige und Kleinunternehmer bereitwillig und vertrauensvoll auf Rechnung. Wenn Sie Ihren Kunden allzu großzügig Lieferantenkredite gewähren, riskieren Sie das Wohlergehen Ihres eigenen Unternehmens. Wir zeigen, wie Sie die Gefahr von Forderungsausfällen senken.
Hand aufs Herz: Holen Sie vor der Übernahme größerer Aufträge Informationen über die Kreditwürdigkeit neuer Geschäftspartner ein? Und haben Sie angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise bereits überprüft, wie es aktuell um die Bonität Ihrer wichtigsten Auftraggeber steht? Oder gehören Sie auch zu den Unternehmern, bei denen die Freude über neue Aufträge so groß ist, dass sie Vorleistungen in beträchtlichem Umfang und in sorglosem Vertrauen auf die spätere Bezahlung erbringen?
Dann sollten Sie sich auf schwierige Zeiten einstellen: Diese Hoffnung wird in den nächsten Monaten noch öfter enttäuscht werden als bisher schon. Die Zahlungsmoral sinkt in Krisenzeiten nahezu zwangläufig. Oft genug liegt es nicht am bösen Willen, sondern allein daran, dass die Kunden ihrerseits auf unbezahlten oder gar uneinbringlichen Forderungen sitzen. Besonders für Kleinunternehmer und Freiberufler werden Einnahmeausfälle schnell bedrohlich - sowohl betrieblich als auch privat!
Eine rechtzeitige und regelmäßige Prüfung des Zahlungsverhaltens Ihrer Kunden sorgt zwar nicht unbedingt für letzte Gewissheit. Es lässt die Alarmglocken aber früher schrillen. Genauso wie eine Bank die Kreditwürdigkeit ihrer Darlehensnehmer unter die Lupe nimmt, ist es Ihr gutes Recht, die "Bonität" Ihrer Auftraggeber zu prüfen.
Frei zugängliche Informationsquellen
Viele Auskünfte bekommen Sie via Internet frei Haus:
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Im elektronischen Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) finden Sie alle Basisinformationen über die Unternehmen, die im Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister eingetragen sind (Detailrecherche "Original Registerdaten").
Unternehmensregister: Detail-RechercheFalls Ihr Geschäftspartner veröffentlichungspflichtig ist, können Sie dort außerdem die letzten Gesellschaftsbekanntmachungen, Kapitalmarktinformationen sowie Jahresabschlüsse des Unternehmens bekommen ("Veröffentlichungen"). Die Recherche im Unternehmensregister ist kostenlos - der Abruf der Detaildaten ist jedoch gebührenpflichtig: Pro Datenblatt werden 4,50 Euro berechnet. Bezahlt wird per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren. Voraussetzung für den Informationsabruf ist eine Registrierung auf der Publikations-Plattform des Bundesanzeiger-Verlages.
Weitere Informationen zum elektronischen Handelsregister und der Recherche dort liefern Ihnen die akademie.de-Beiträge "Elektronisches Handelsregister" und "Online-Recherche im Handelsregister".
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Die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen (www.insolvenzbekanntmachungen.de) der deutschen Insolvenzgerichte bieten kostenlose Onlineauskünfte über die Eröffnung, Aufhebung und Einstellung von privaten und betrieblichen Insolvenzverfahren, Abweisung von Insolvenzanträgen sowie die Erteilung oder Versagung von Restschuldbefreiungen.
Insolvenzbekanntmachungen.de - Suche nach InsolvenzbekanntmachungenAngaben zu eidesstattlichen Versicherungen bekommen Sie vor Ort im "Schuldnerverzeichnis" des zuständigen Amtsgerichts. Das wiederum finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis im Justizportal des Bundes und der Länder.
In Zeitungen, Zeitschriften, auf Webseiten oder in Weblogs veröffentliche Informationen über Ihre Geschäftspartner erschließen Sie im Handumdrehen mithilfe von Suchmaschinen. Besonders praktisch: Die Newsalerts von Google News liefern neue Fundstellen auf Wunsch frei Haus in Ihren E-Mail-Posteingang.
