Sozialversicherungspflicht für UG- und GmbH-Gesellschafter

Wann sie gilt und wie man sie vermeidet

Von: Hartmut Fischer
Stand: 14. Dezember 2011
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Über den Autor: Hartmut Fischer

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Hartmut Fischer war über 15 Jahre lang für eines der führenden Steuersoftware-Unternehmen Europas tätig und ist seit 2006 mit seiner Firma Wort Macht selbstständig tätig. Als freier Journalist mit Schwerpunkt Finanzen schreibt er für verschiedene Verlage und ist als regelmäßiger Kolumnist für Manager-Magazin online und Steuer-Sparbuch.de tätig. Darüber hinaus veröffentlichte er Begleitbücher zu Immobilien- und Vereinsverwaltungs-Software sowie zum Thema Multimedia.

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Die Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist, muss sehr genau gestellt werden. Sie wirkt sich auf insgesamt fünf Versicherungen aus:

  • die Kranken- und Pflegeversicherung,

  • die Arbeitslosen- und Rentenversicherung und schließlich auch auf

  • die Unfallversicherung.

Darüber hinaus beeinflusst die Zuordnung auch andere Bereiche. Beispielsweise, ob der Geschäftsführer Anspruch auf Insolvenzgeld hat oder nicht.

Leider sind die gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich nicht eindeutig und in einigen Fällen widersprechen sich auch die Gerichte. Mit diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, wann man zumindest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Sozialversicherungspflicht oder -freiheit sprechen kann.

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