Muster-Mahnbriefe (I)

12 Standard Mahnbriefe

Von: Dr. Thomas Wedel
Stand: 9. April 2011
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Über den Autor: Dr. Thomas Wedel

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Dr.Thomas Wedel ist Rechtsanwalt sowie Experte auf den Gebieten Mahnwesen, Forderungsmanagement, Inkasso. Er hat zwei Fachbücher in diesen Gebieten veröffentlicht: Mahnbriefe geschickt formulieren und Außenstände professionell einfordern.

Der Autor ist Leiter eines Instituts für Fernunterricht (staatlich zugelassene Fernlehrgänge: Außenstände minimieren mit anschließender Möglichkeit einer Abschlußprüfungs-Hausarbeit zum Fachmann/Fachfrau für Forderungsmanagement FUW sowie Geprüfter Immobilienmakler(in) FUW und Immobilienfachmann/-fachfrau FUW ).

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Die gebräuchlichste Form einen Kunden zur Zahlung seiner Rechnung aufzufordern ist die schriftliche Mahnung. Wir geben Ihnen Standard-Mahnbriefe für verschiedene Mahnstufen an die Hand, mit denen Sie Ihre Schuldner mahnen können. Die Standard-Mahnbriefe können Sie natürlich nach Belieben erweitern und variieren.

In "Mahnstufe 1" bleiben Sie überaus freundlich - der Mahnbrief dient lediglich der Zahlungserinnerung. Auch bei "Mahnstufe 2" zeigen Sie im Mahnbrief Entgegenkommen, werden aber deutlicher im Ton. Erst der Ton in "Mahnstufe 3" lässt dann darauf schließen, dass Ihre Geduld erschöpft ist.

Folgende Abschnitte stehen als Leseprobe bereit:

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Hallo
den Kurs an sich finde ich gut. Auch die Muster-Mahnbriefe sind gute Vorlagen. Ich habe jedoch noch eine Frage: Was passiert, wenn von einer Rechnung nur ein Rechnungsposten angemahnt werden soll. Muss dieser dann präzise benannt werden, oder reicht es aus, eine Rechnungskopie beizulegen, in der jedoch alle Punkte (vielleicht sogar mit gleichem Betrag) genannt werden?
Z.B so:
Rechnung 1234:
1 mal Grün = 3€
1 mal Blau = 3€
1 mal Rot = 3€
Versand = 3€

Rot wurde nicht bezahlt und soll angemahnt werden.
Muss jetzt in der Mahnung stehen: "Sie haben sicher übersehen, Rot zu bezahlen. Der offene Betrag ist 3€...." oder reicht es aus: "Aus der Rechnung 1234 (Kopie anbei)sind noch 3€ offen. Bitte zahlen Sie bis zum XX.YY.ZZZZ 3€ auf unser Konto. ..."

Hallo,

Ihre letzte Formulierung genügt grundsätzlich: Gesetzliche
Formvorschriften für Mahnungen gibt es nicht. Sofern sich Ihr
Schuldner nicht ohnehin in Verzug befindet, kommt es nur darauf an,
dass Sie die offene Forderung eindeutig benennen (Rechnungsnummer und
-datum genügen normalerweise, Sie müssen von sich aus nicht nach den
verschiedenen Rechnungspositionen unterscheiden) und außerdem ein
Zahlungsziel setzen.

Viel Erfolg und freundliche Grüße
Robert Chromow