Wann gilt ein Selbstständiger als arbeitslos?

Als Selbstständiger Arbeitslosengeld beziehen, ohne den Betrieb aufzugeben: Kriterien für Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen

Viele Selbstständige zahlen in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein. Wann aber erfüllen sie die Voraussetzungen, um später Arbeitslosengeld zu erhalten? Eine Durchführungsanweisung der Arbeitsagentur regelt die Details.

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Nach wie vor zahlen viele Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung ein. Längst nicht alle von ihnen wissen jedoch, unter welchen Voraussetzungen sie notfalls Arbeitslosengeld bekommen. Wann gilt ein Selbstständiger als arbeitslos? Eine Durchführungsanweisung der Arbeitsagentur regelt die Details.

Anders als Arbeitnehmer unterliegen Selbstständige keinen externen Arbeitszeitvorgaben, wie zum Beispiel einer 40-Stundenwoche. Ein Selbstständiger kann sich im Grunde genommen jederzeit in Vollzeit mit seinem Unternehmen beschäftigen - selbst wenn damit kein Cent Umsatz erzielt wird. Zu Ende gedacht heißt das: Ein Selbstständiger hat niemals Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil er sich immer irgendwie beschäftigen kann. Dem ist aber zum Glück nicht so.

Wann ein Selbstständiger als arbeitslos gilt und bei vorhandener Anspruchsgrundlage auch Arbeitslosengeld beziehen kann, ist in § 138 Abs. 3 SGB III festgelegt. Demnach gilt derjenige Selbstständige als arbeitslos, dessen Tätigkeit weniger als 15 Stunden wöchentlich beträgt:

"(3) Die Ausübung einer Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit, Tätigkeit als mithelfende Familienangehörige oder mithelfender Familienangehöriger (Erwerbstätigkeit) schließt die Beschäftigungslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeits- oder Tätigkeitszeit (Arbeitszeit) weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst; gelegentliche Abweichungen von geringer Dauer bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitszeiten mehrerer Erwerbstätigkeiten werden zusammengerechnet."

Mit anderen Worten: Versicherte, deren selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Wochenstunden in Anspruch nimmt, gelten grundsätzlich als arbeitslos. Damit ein Selbstständiger Arbeitslosengeld erhalten kann, muss er also nicht unbedingt sein Geschäft aufgeben oder sein Gewerbe abmelden! (Hierzu mehr im Praxiskurs "Die Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige".)

Dreh- und Angelpunkt: Was zählt als Arbeitszeit?

Wie berechnet sich nun die Arbeits- oder Tätigkeitszeit für Selbstständige im Detail? Wie berechnet sich zum Beispiel die Arbeitszeit eines unausgelasteten Webdesigners im Unterschied zu einem selbstständigen Kneipenwirt, der zwar täglich 12 Stunden geöffnet hat, in dessen Kneipe es aber kaum etwas zu tun gibt, weil die Gäste ausbleiben?

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