Deadline für Ihre Steuererklärung: 31. Mai 2013

Die Zeit zur Abgabe der Steuererklärung wird knapp? Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Wir sagen, was Sie tun können.

Von: Robert Chromow
Stand: 26. April 2013 (aktualisiert)
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Schon wieder einmal steht der Stichtag für die Steuererklärung vor der Tür: Bis zum 31. Mai 2013 muss die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2012 beim Finanzamt sein. Wenn Sie keine bösen Überraschungen erleben wollen, dann gehen Sie besser nicht auf Tauchstation. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und wie Sie notfalls Aufschub erhalten.

Kinder, wie die Zeit vergeht: Kaum hat das Jahr 2013 angefangen, schon ist die Zeit bis zur Steuererklärung fast schon wieder um: Am 31. Mai endete die Frist, die der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen für die Erstellung von Jahresabschlüssen und Einkommensteuer-Erklärungen einräumt. In § 149 der Abgabenordnung heißt es:

"Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben."

Vierjährige Steuer-Kür

Bitte beachten Sie: Die standardmäßige Fünfmonats-Frist gilt nur für Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Arbeitnehmer, die ihre Einkommensteuererklärung freiwillig abgeben, können sich bis zum Ende der "Festsetzungsfrist" Zeit lassen. Die beträgt laut § 169 Abgabenordnung derzeit vier Jahre. Für das Steuerjahr 2012 endet die Abgabefrist demnach erst am 31.12.2016. Sogar eine Verlängerung dieses bereits recht großzügig bemessenen Zeitraums ist unter bestimmten Umständen möglich.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre freiwillige Steuererklärung aber nicht auf die lange Bank schieben: Erstens wird es von Jahr zu Jahr schwieriger, sich genau an die einzelnen Sachverhalte zu erinnern und fehlende Belege aufzutreiben. Und zweitens verlängern Sie mit langem Zaudern ohne Not das zinslose Darlehen für den Fiskus.

Zurück zur Steuererklärung für 2012: Sofern Sie Ihren betrieblichen Jahresabschluss und die dazugehörige (persönliche) Steuererklärung noch nicht fertig haben, sollten Sie sich also eines der nächsten Wochenenden frei halten: Da heißt es dann wieder ...

  • Abschreibungen berechnen,

  • private Nutzungsanteile des Geschäftswagens und Bürotelefon ermitteln,

  • Buchungsfehler suchen und korrigieren,

  • Jahresabschluss vornehmen,

  • fleißig Belege für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen sortieren

... und die Ergebnisse dann in die allseits beliebten "Mantelbögen" und "Anlagen" eintragen.

Steuer-Nachhilfe und Insider-Tipps

Das deutsche Steuerrecht ist zwar kompliziert, aber keine Geheimwissenschaft. Die Grundzüge sollten Sie auch dann kennen, wenn Sie einen Steuerberater mit der Wahrung Ihrer Interessen betrauen:

Aufschub-Alternativen

Zurück zur persönlichen Einkommensteuer-Erklärung: Vorläufig entgehen können Sie der wenig geliebten Wochenendbeschäftigung nur auf zwei Wegen:

  1. Sie beauftragen kurzfristig noch einen Steuerberater mit der Wahrung Ihrer Interessen. Denn Angehörige der steuerberatenden Berufe haben das Privileg, die Steuererklärungen ihrer Klienten erst am 31. Dezember des Folgejahres einreichen zu können. In begründeten Einzelfällen kann die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2012 sogar bis Ende Februar 2014 verlängert werden.

  2. Eine Fristverlängerung können Sie aber auch direkt beim Finanzamt erwirken: Dazu genügt ein formloser Antrag unter Angabe Ihrer Steuernummer, in dem Sie beispielsweise auf eine kurzfristig erforderliche Dienstreise, Krankheit oder akute Arbeitsüberlastung hinweisen.

In den meisten Fällen zeigen sich die Finanzverwaltungen - auch angesichts ihrer eigenen Arbeitsüberlastung - durchaus kooperativ und verlängern die Frist problemlos bis zum 30. September 2013.

Wer schweigt, stimmt zu!

Um der Finanzverwaltung Arbeit abzunehmen und sich selbst den Rücken frei zu halten, empfiehlt sich im Fristverlängerungs-Antrag der abschließende Satz: "Sollte ich von Ihnen bis zum 24. Mai 2013 keine anderslautende Nachricht erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie meinem Antrag stattgeben." Fragen Sie trotzdem sicherheitshalber spätestens Anfang der letzten Mai-Woche (27.5.) bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach, ob Ihr Antrag tatsächlich eingetroffen und akzeptiert worden ist.

Verspätungszuschlag

Wer dagegen "Mut zur Lücke" zeigt und die Frist verstreichen lässt, hat schnell schlechte Karten: Ein Verspätungszuschlag in Höhe von 10 Prozent der Steuerschuld, höchstens jedoch 25.000 Euro, droht demjenigen, der "seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt". So heißt es im § 152 der Abgabenordnung.

Wenn das unverschuldet geschieht, kann das Finanzamt zwar von der Strafe absehen. Erfahrungsgemäß sollte man die Geduld der beamteten Geldeintreiber aber nicht über Gebühr strapazieren.

Berater-Fehler gehen zu Ihren Lasten

Auch Fristversäumnisse von Steuerberatern werden dem Steuerpflichtigen zugerechnet: Falls Sie nicht ohnehin laufend mit Ihrem Berater in Kontakt stehen, sollten Sie also rechtzeitig vor Ende Mai nachfragen, ob Ihre Unterlagen tatsächlich eingereicht sind oder eine erforderliche Fristverlängerung bereits beantragt ist.

Schätzung droht

Mit der Festsetzung der Steuerschuld sowie der Verhängung des Verspätungszuschlags muss der Fiskus auch keineswegs warten, bis Ihre Unterlagen endlich da sind: Notfalls werden Ihre Einkünfte nämlich geschätzt. Dabei müssen sich die Beamten zwar an Branchen- und anderen Erfahrungswerten orientieren. Zu Ihren Gunsten fallen solche Schätzungen jedoch in den seltensten Fällen aus.

Vorsicht vor der 'Tauchstation'

Für Überraschung bei vielen sorglosen und dazu noch kurzfristig zahlungsunfähigen Steuerpflichtigen sorgt obendrein die Sonderbehandlung von Finanzamtsforderungen: Anders als Schulden bei "normalen" Gläubigern sind die beim Finanzamt nämlich sofort vollstreckbar!

Und: Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid, so Erfolg versprechend er statistisch gesehen in einer Vielzahl von Fällen ist, setzt die Vollstreckung nicht außer Kraft! Wer sich gegen die drohende Pfändung schützen will, sollte deshalb umgehend mit seinem zuständigen Sachbearbeiter und der Vollstreckungsstelle seines Finanzamts Kontakt aufnehmen und auf eine gütliche Einigung dringen. Falls Sie bislang nicht gerade wiederholt als säumiger Zahler aufgefallen sein sollten, gelingt das normalerweise auch.

Lektüretipp: Im Beitrag "Steuerbescheid: Einspruch beim Finanzamt" werden die wichtigsten Fragen rund um das Widerspruchsverfahren und eine eventuell erforderliche Klage vor dem Finanzgericht beantwortet.

PC-Programme im Test

Moderne Steuerprogramme sind preiswert, durchweg einfach zu bedienen und prognostizieren die zu erwartenden Steuererstattungen oder Nachzahlungen meist recht genau. Die folgenden drei Programme schneiden bei Software-Tests regelmäßig besonders gut ab:

In vielen Fällen reichen aber auch die abgespeckten Versionen derselben Anbieter aus, wie zum Beispiel tax 2013 Standard von Buhl Data (ab 12,95 Euro), Steuer easy 2013 von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft (14,99 Euro) und QuickSteuer 2013 von Lexware (14,99 Euro).

Wer will, kann seine Steuererklärung inzwischen auch webbasiert erstellen. Software-Downloads und Installationen sind bei Nutzung der folgenden Dienste entbehrlich:

  • Bei "Taxango" von Buhl Data kostet eine Steuererklärung erschwingliche 9,99 Euro. Der Service kann kostenlos ausprobiert werden. Die Gebühr fällt erst an, wenn die Daten ans Finanzamt übermittelt werden sollen.

  • Auch mit dem "SteuerFuchs" der Hartwerk GmbH können Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Internet erstellen und an den Finanzamts-Server übermitteln. Kostenpunkt: 14,95 Euro.

Wer seine Steuererklärung ohne kommerzielles Steuerprogramm anfertigt und lediglich seine Steuererklärung eigenhändig über das Internet an das Finanzamt übertragen will, nutzt dafür die kostenlose Finanzamts-Software "ElsterFormular" oder das Dienstleistungsportal "ElsterOnline".

Zusammen mit der (für Umsatzsteuervoranmeldungen künftig ohnehin erforderlichen) elektronischen Signatur lässt sich die Steuererklärung 2012 rechtsverbindlich und völlig papierlos ans Finanzamt übermitteln. Die ansonsten erforderliche handschriftlich unterzeichnete Mini-Steuererklärung per Post entfällt.

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Hallo Herr / Frau Kunow,
Sie haben völlig recht: Ich habe die Formulierung gleich geändert.
Herzlichen Dank für Ihren Hinweis und freundliche Grüße
Robert Chromow

Ach was.... zuerst kommt ne Erinnerung ( so im August ) dann kommt ein Hassbrief und dann erst ein Drohbrief. Notfalls gibt man ein leeres Formular mit Adresse und Steuernummer ab. So gehts dann über ein Jahr.

Hallo Beate,
Der offizielle Stichtag ist auch in diesem Jahr der 31. Mai. Weil der diesmal jedoch auf einen Samstag fällt, genügt es, wenn die Steuererklärung 2007 am Mo., 2. Juni 2008 beim Finanzamt eintrifft.
Freundliche Grüße
Robert Chromow

Hallo! Ich habe auf einem "Geld-Blog" gerade gelesen, dass der Termin nicht der 31. Mai ist. Man hat dieses Jahr ein wenig mehr Zeit. Stimmt das, was auf
http://www.geld-kompakt.de/2008/05/23/zutaten-fuer-eine-schnelle-steuere... seht?
viele grüße, beate

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