Seit Januar 2013 müssen Betriebe ihre Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, Sondervorauszahlungen sowie Zusammenfassende Meldungen "authentifiziert übermitteln". Im August endet die Übergangsfrist für Nachzügler. Wir zeigen, wie's das „authentifizierte Elstern“ funktioniert.
Schon seit Jahren sind Selbstständige und Unternehmer verpflichtet, ihre betrieblichen Steuererklärungen, Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und viele andere Mitteilungen ans Finanzamt auf elektronischem Weg zu übermitteln. Bislang hat der Fiskus aber darauf verzichtet, die Echtheit und Unversehrtheit der Datenübermittlung in jedem Fall zu überprüfen: Stattdessen verlangen die Finanzämter in manchen Fällen zusätzlich die Unterschrift des Steuerpflichtigen auf einer komprimierten Papierversion (z. B. bei der Einnahmenüberschussrechnung oder der Jahres-Einkommensteuererklärung).
Die Echtheit elektronischer Steuer(vor)anmeldungen musste dagegen bislang überhaupt nicht bewiesen werden: Sie konnten daher theoretisch vergleichsweise leicht manipuliert werden.
Schonfrist bis 31. August 2013
Bei ElsterOnline findet sich folgender Hinweis:
"Für eine Übergangszeit bis zum 31.08.2013 werden Abgaben ohne Authentifizierung weiterhin akzeptiert."
Mit anderen Worten: Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen sowie Zusammenfassende Meldungen können bis Ende August 2013 weiter ohne "elektronische Signatur" ans Finanzamt übermittelt werden. So erfreulich dieses vorweggenommene Weihnachtsgeschenk der Finanzverwaltung ist: Sie sollten die Schonfrist nutzen, um sich fit für das neue Signatur-Zeitalter zu machen. Wie das geht, erfahren Sie auf den nächsten Seiten.
Neuregelung ab Januar 2013
Der Grauzonen-Zustand wird Anfang kommenden Jahres beendet: In folgenden Fällen erkennen die Finanzämter elektronische Datenübermittlungen nur noch "in authentifizierter Form" an:
Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
Anträge auf Dauerfristverlängerung,
Anmeldungen von Sondervorauszahlungen,
Zusammenfassende Meldungen sowie
Lohnsteuer-Anmeldungen.
Für die Authentifizierung ist eine elektronische Signatur erforderlich. Handschriftliche Bestätigungen elektronischer Übermittlungen sind in den genannten Fällen nicht mehr vorgesehen. Wichtig: Eine Übergangsregelung wird es nach dem Willen der Finanzverwaltungen nach dem 1. Januar 2013 nicht geben. Ab diesem Zeitpunkt sind Datenübermittlungen ohne elektronische Authentifizierung in den genannten Fällen nicht mehr möglich!
Bitte beachten Sie: Für alle anderen Steuer-Datenübermittlungen gilt die neue Signaturpflicht vorläufig noch nicht. So dürfen zum Beispiel Einnahmenüberschussrechnungen sowie betriebliche und private Steuererklärungen weiterhin unsigniert übertragen werden. Weil damit aber bekanntlich zusätzlicher handschriftlicher Bestätigungsaufwand verbunden ist und die meisten Unternehmer aufgrund der signaturpflichtigen Transaktionen ohnehin eine elektronische Signatur benötigen, erklären wir das Signaturverfahren sowohl für Steuer(vor)anmeldungen als auch für die wichtigsten anderen Steuerdaten-Übermittlungen.
Anerkannte Signaturverfahren
Als elektronische Signatur akzeptiert der Fiskus ...
sowohl die amtlichen Elster-Zertifikate
als auch qualifizierte Chipkarten-Signaturen anerkannter Zertifizierungsdiensteanbieter wie "S-Trust" (der Sparkassen), "Signtrust" (der Deutschen Post), "D-Trust" (der Bundesdruckerei) oder auch die der Steuerberater-Organisation DATEV. Sofern deren Signaturfunktion freigeschaltet ist, können Sie Ihre Steuererklärungen sogar mit der Geldkarte elektronisch signieren.
Ab Ende 2012 sollen Steueranmeldungen und Steuererklärungen außerdem mit dem elektronischen Personalausweis signiert werden können - sofern dessen Signaturfunktion freigeschaltet ist.
Wichtig: Bevor Sie mit bereits vorhandenen Signatur-Chipkarte anderer Zertifizierer Steuerdaten-Übermittlungen authentifizieren können, ist eine Registrierung bei ElsterOnline erforderlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Vorhandene Signatur-Hardware nutzen".
Bitte beachten Sie: Von der Finanzverwaltung nicht anerkannt sind einfache digitale Signaturen auf Basis der Public-/Private-Key-Technik (wie die auf Basis von PGP, GnuPG oder auch Verisign). Schon gar nicht ausreichend sind einfache Text-"Signaturen", wie sie häufig am Ende von E-Mails zu finden sind.
Welcher Übermittlungsweg mit welcher Signatur?
Ein Patentrezept für den besten Übermittlungsweg und das beste Signaturverfahren gibt es nicht. Daher nur so viel:
Falls Sie noch keine elektronische Signatur haben, sind Sie mit dem kostenlosen ElsterBasis-Signaturzertifikat gut bedient.
Wenn Sie bereits über ein ElsterBasis-Signaturzertifikat verfügen, können Sie damit selbstverständlich auch die künftig anstehenden Datenübermittlungen ans Finanzamt authentifizieren.
Wer bereits eine Signatur-Chipkarte, eine signaturtaugliche Geldkarte oder einen Personalausweis mit aktivierter Signaturfunktion besitzt, sollte den Versuch einer Registrierung bei ElsterOnline durchaus wagen. Verkämpfen Sie sich aber nicht: Falls dabei (wie zu erwarten) Probleme auftreten, beantragen Sie einfach zusätzlich ein kostenloses ElsterBasis-Signaturzertifikat. Sobald die absehbaren Kinderkrankheiten behoben sind, können Sie Ihre Steuer-Datenübermittlungen immer noch auf die Chipkarte- oder Personalausweis-Signatur umstellen.
Bleibt noch die Frage nach dem optimalen Übermittlungsweg:
Falls Sie mit einer Steuer- oder Buchführungssoftware arbeiten, mit der authentifizierte Steuerdaten-Übermittlungen ans Finanzamt möglich sind, halten Sie daran sinnvollerweise fest. Das ElsterOnline-Portal nutzen Sie dann nur einmalig dafür, um das erforderliche Elster-Signaturzertifikat zu beantragen oder eine bereits vorhandene Signatur-Chipkarte zu registrieren.
Wenn Sie noch keine Steuer- oder Buchführungssoftware einsetzen und Ihnen die Vorstellung widerstrebt, Ihre sensiblen Einkommens- und Finanzdaten einem Online-Portal anzuvertrauen, nutzen Sie die amtliche Steuer-Software "ElsterFormular".
In allen anderen Fällen sind die sichere Datenerfassung und Datenübermittlung aber auch über den "privaten Bereich" der "ElsterOnline"-Plattform möglich. Am besten probieren Sie's am Beispiel der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung einfach einmal aus.
Kapitel-Übersicht
Damit Sie sich auf den folgenden Seiten besser zurechtfinden, hier die wichtigsten Inhalte im Überblick:
Sie haben noch keine elektronische Signatur? Im ersten Kapitel erfahren Sie, wie Sie das kostenlose ElsterBasis-Signaturzertifikat beantragen.
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Im zweiten Kapitel erklären wir den häufigsten Signaturfall: die Umsatzsteuervoranmeldung. Je nachdem, welche Signatur Sie verwenden und auf welchem Weg Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen übermitteln wollen, unterscheiden wir dort die folgenden Szenarien:
UStVA mit ElsterBasis-Zertifikat über das Finanzamts-Portal "ElsterOnline",
UStVA mit ElsterBasis-Zertifikat mithilfe der Finanzamts-Software "ElsterFormular" und
UStVA mit Signatur-Chipkarte via ElsterFormular.
Im dritten Kapitel ist das Signaturverfahren für weitere Steueranträge und Steueranmeldungen beschrieben, die ab Januar 2013 ausschließlich elektronisch signiert übermittelt werden dürfen. Auch hier wird unterschieden zwischen der Übermittlung via "ElsterOnline" und "ElsterFormular".
Im vierten Kapitel erfahren Sie, wie Sie Ihr Signatur-Zertifikat nutzen, um private und / oder betriebliche Steuererklärungen elektronisch signiert ans Finanzamt zu übermitteln. Das ist zwar noch nicht vorgeschrieben, vereinfacht am manches.
Links zu weiterführenden Artikeln rund um die erwähnten Steuer(vor)anmeldungen und Steuererklärungen finden Sie im fünften und letzten Kapitel.
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Signatur mit Personalausweis
Diese Funktion ist (heute, am 3.1.2013) noch immer Zukunftsmusik, wie mir soeben vom BMI bestätigt wurde. Auf der CeBIT wird vielleicht ein Pilotprojekt vorgestellt werden. Es wird hier noch erbärmlicher gemanaged als bei der eGK - Murks und Pfusch, wohin man sieht...
Antwort: Signatur mit Personalausweis
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung und die Zusatzinformation.
Alles Gute und freundliche Grüße
Robert Chromow
ElsterApp und ElsterCloud
Vielen Dank für die Erklärungen, die kann man ja mal tatsächlich nachvollziehen Übrigens soll schon ab 2014 komplett alles über ElsterOnline laufen verpflichtend, alles auch alle Steuererklärungen Und zum Belege-Sammeln gibt es eine Handy-App damit lässt sich alles in so eine Art Dropbox rein sammeln, vorher fotografieren, also jeden Kassenzettel gleich an der Kasse einscannen per iPhone. Also wie ein Schuhkarton quasi nur eben im Internet. Heise.de hat dazu geschrieben http://www.heise.de/newsticker/meldung/Steuererklaerung-Elster-fliegt-in... Ohne iPhone kann man bald nicht mal mehr Steuern zahlen und ist dann echt nicht mehr gesellschaftsfähig.