Keine Angst vor der Steuererklärung - der Lohnsteuerjahresausgleich lohnt sich!
Schieben Sie auch Ihre Steuererklärung monatelang vor sich her oder lassen sie gleich ganz ausfallen - obwohl sich der Lohnsteuerjahresausgleich durchaus für Sie lohnt? Wissen Sie gar nicht, ob Sie mit einer Erstattung rechnen können? Dann ist es endlich Zeit, der Steuererklärung den Schrecken zu nehmen.
Die Standard-Steuererklärung von Arbeitnehmern ist recht schnell erledigt. Und um eine Geheimwissenschaft handelt es sich dabei auch nicht - die Grundlagen sind rasch gelernt. Zugegeben: Eher trockener Stoff - aber Wissen, das sich auszahlt.
Dieser Kurs wendet sich an "Steuer-Einsteiger", nicht an Fachleute. Wir wollen keinen Steuerberatung ersetzen, sondern erklären, um was es beim Lohnsteuerjahresausgleich überhaupt geht und wie Sie Ihre Steuererklärung möglichst mühelos und zeitnah erledigen oder erledigen lassen können. Wir erläutern die wichtigsten einschlägigen Begriffe und sagen, wofür Sie alles Geld vom Finanzamt zurückerhalten können. Außerdem liefern wir eine Entscheidungshilfe dafür, ob Sie ihre Einkommensteuererklärung in Eigenregie erledigen, eine Steuer-Software nutzen oder aber einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein in Betracht ziehen sollten.
Vor allem aber geht es uns darum, die weitverbreitete, tiefsitzende Abneigung gegen die Steuererklärung ein wenig abzubauen. Es geht schließlich um Ihr Geld. Schenken Sie es nicht einfach dem Staat!
Inhaltsverzeichnis
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Keine Angst vor der Steuererklärung - warum der Lohnsteuerjahresausgleich gar nicht so schlimm ist und worum es eigentlich geht
Das deutsche Steuerrecht ist zwar sehr kompliziert. Trotzdem - der Lohnsteuerjahresausgleich lohnt sich - und ist in den meisten Fällen durchaus machbar.
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Lohnsteuer und Einkommensteuer
Bei gleichem Gehalt kann die fällige Lohn- bzw. Einkommensteuer sehr unterschiedlich ausfallen. Denn die Steuerlast ist nicht nur abhängig von Ihrer "Steuerklasse", also dem Familienstand und Zahl der Kinder: Einfluss auf die fälligen Steuern haben auch weitere eigene Einkünfte, die Ihres Partners sowie die notwendigen Ausgaben für den Erhalt Ihrer Arbeitskraft. Außerdem mindern Versicherungen, Spenden und ähnliche "Sonderausgaben" sowie "außergewöhnliche Belastungen" die Höhe der Einkommensteuer.
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Steuertarif, Steuerklassen, Zuschläge und Freibeträge
Beim Ausfüllen der Finanzamts-Formulare und beim Verständnis von Steuertipps und -programmen hilft die Kenntnis der wichtigsten Besteuerungsprinzipien und Fachbegriffe. Das folgende Kapitel gibt einen Überblick.
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Die vereinfachte Steuererklärung: Reicht die Kurzfassung oder brauchen Sie das volles Programm?
Ellenlange Ausfüllhilfen und der Formularwust aus Mantelbögen, Anlagen, Feldern, Kennziffern und Belegen bilden für viele Menschen eine scheinbar unüberwindliche Hürde vor der gefürchteten Einkommensteuererklärung. Dabei ist die Sache manchmal schon mit dem Ausfüllen eines zweiseitigen Formulars erledigt. Seit ein paar Jahren ermöglicht das Finanzamt eine Kurzfassung der Steuererklärung.
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Die komplette Standard-Steuererklärung: Das volle Programm
Nicht alle Steuerpflichtigen kommen in den Genuss einer vereinfachten Steuererklärung: Wenn Sie neben dem Arbeitseinkommen noch andere "Einkunftsarten" haben oder Steuerermäßigungen geltend machen wollen, die in der Light-Version nicht vorgesehen sind, dann müssen Sie die klassischen Einkommensteuer-Vordrucke verwenden. Wir stellen sie kurz vor.
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Formvorschriften, Termine und Rechtsmittel
Wie senkt man die laufende Lohnsteuerlast? Wer kann oder muss bis wann seine Steuererklärung abgeben? Welche Termine und Fristen sind bei der Einkommensteuer zu beachten? Was tun, wenn ein ungünstiger Steuerbescheid kommt? Das folgende Kapitel klärt die wichtigsten Formalien.
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Lassen Sie sich doch helfen: Unterstützung für die Steuererklärung
So wichtig ein Überblick über das Prinzip und die einzelnen Elemente der Einkommensbesteuerung sind: Eine optimale Steuererklärung mit maximaler Steuererstattung erstellen Sie damit noch nicht. Zum Glück gibt es zahlreiche bewährte Publikationen, Computerprogramme, Auskunftstellen und Berater, die Ihnen bei Details Ihres Einzelfalls weiterhelfen. Wir nennen die wichtigsten.
Danke für die Information.
Jetzt bin ich schlauer.
Hallo,
die Höhe der Steuerschuld hängt ab von den persönlichen Lebensumständen. Wie hoch die Einkommensteuer ist, die Sie auf Ihr zu versteuerndes Einkommen zahlen müssen, können Sie hier feststellen:
https://www.abgabenrechner.de/ekst/
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Ich habe noch eine kleine Verstehenslücke beim Punkt 6 bei "So rechnet das Finanzamt" Ich habe alles mal zu testzwecken ausgerechnet aber ich verstehe nicht wie das bei 6. gemeint ist. Ich habe die Summe der bereits gezahlten Steuern aus der Lohnsteuerbescheinigung. Was muß ich jetzt mit dem bei 4. "Zu versteuerndes Einkommen" angegebene Einkommen machen ? Was ist die dort genannte Steuerschud ? Wie bekomme ich die raus ? Sorry ich steh gerade auf dem Schlauch ?
sehr einfach beschrieben und viele nützliche Links um tiefer einzusteigen. Danke!
Wie rechnet der Fiskus? ich versuche das jetzt echt seit Jahren rauszubekommen weil ich nnur mal verstehen wollte was ich hier immer angebe und warum... und hier steht es einfach!!
1.
2.
3.... einfach Klasse.
Vielen Dank
TOP!
Super Hilfe für Neulinge! Leicht verständlich, mit vielen nützlichen Tipps. Ich denke, jetzt kann ich mein "erstes Mal" in Angriff nehmen ;-)
Hallo Herr Chromow,
wollte mal die Grundlagen bezüglich Einkommensteuer bzw. Lohnsteuerjahresausgleich wissen - und bin auf dieser Seite fündig geworden. Herzlichen Dank, Ihr Beitrag gibt super (= leicht verständliche und praktische) Erklärungen und hat mir ernorm geholfen !!! Weiter so! :-)
Hallo A. Engel,
nein, das ist nicht korrekt: Die Zinsen, die Ihre Bank ans Finanzamt abführt, sind eine Vorauszahlung auf die insgesamt fällige Kapitalertragsteuer. Am Jahresende bekommen Sie von der Bank eine Bescheinigung über die einbehaltenen Steuern.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Steuererklärung Anlage KAP
Ich möchte gern wissen, warum bei Zinserträgen über der Freistellungsgrenze die Bank sich Zinsabschlagsteuer und daraus Soli zieht und dann das FiAmt auch noch mal die "Einkünfte" versteuert und ins Soli einbezieht? Ist das korrekt? MfG A. Engel
Hallo Nicole,
wenn Sie überhaupt Lohnsteuer gezahlt haben, dann lohnt sich die Einkommensteuererklärung für Sie bstimmt. Einen schnellen Eindruck von der voraussichtlichen Höhe können Sie sich zum Beispiel hier verschaffen:
http://www.sparbuch.de/
Viel Glück und schöne Grüße
Robert Chromow
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Auszubildende und wollte fragen ob sich da auch ein Lohnsteuerjahresausgleich lohnt? Wie kann man das schnell prüfen ob sich so was für einen lohnt?
MfG
Nicole
Hallo, wenn Ihr Mann in Vietnam lebt und hier in Deutschland nicht auf Lohnsteuerkarte arbeitet, dann gilt für Sie hier in Deutschland die Lohnsteuerklasse III. Im Zweifelsfall fragen Sie am besten direkt beim Finanzamt nach.
Freundliche Grüße
Robert Chromow
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zum themen Steuern und zwar. Zu Welchen Steuerklasse gehört man wenn man verheiratet ist, der Ehemann lebt für ersten in Vietnam?? Bitte geben Sie mir hierzu eine Antwort!!! Danke
ganz ok, die unterlagen
seit Monaten schiebe ich es vor mir her, die notwendige Steuererklärung zu erstellen, da das Thema doch sehr kompakt und für mich sehr kompliziert ist. Heute nun fand ich Ihre Seite. Ergebnis: meine vereinfachte Steuererklärung, die vollkommen ausreicht, ist versandfertig. Ganz herzlichen Dank. Wirklich leicht und verständlich erklärt, sh. Ergebnis. Werde Sie gerne weiter empfehlen. Danke. MfG. D.W.
Klasse