Steuererklärung für Einsteiger

Von: Robert Chromow
Stand: 21. April 2009
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Lassen Sie sich doch helfen: Unterstützung für die Steuererklärung

Persönliche Hilfe: Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Steuerhotline

So wichtig ein Überblick über das Prinzip und die einzelnen Elemente der Einkommensbesteuerung sind: Eine optimale Steuererklärung mit maximaler Steuererstattung erstellen Sie damit noch nicht. Zum Glück gibt es zahlreiche bewährte Publikationen, Computerprogramme, Auskunftstellen und Berater, die Ihnen bei Details Ihres Einzelfalls weiterhelfen. Wir nennen die wichtigsten.

Zunächst einmal können Sie sich selbst die Arbeit mit wenig Aufwand erleichtern: Wenn Sie noch kein Ablagesystem für Ihre Steuerunterlagen haben, empfehlen wir Ihnen mindestens eine separate Sammelschublade: Dort deponieren Sie im Laufe des Jahres alle steuerlich bedeutsamen Unterlagen, die Sie nicht an anderer Stelle einsortieren. Unter Experten gilt ein unsortierter Steuer-"Schuhkarton" zwar als Todsünde - die Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern sind aber oft so überschaubar, dass Untergliederungen entbehrlich sind.

Hilfe zur Selbsthilfe

Auch das Lochen, Abheften und Sortieren können Sie sich vielfach sparen. Wichtiger ist annähernde Vollständigkeit: Überlegen Sie bei privaten Geldausgaben immer, ob Sie diese Kosten dem Fiskus nicht ganz oder zumindest teilweise "in Rechnung stellen" können. Wenn Sie nicht sicher sind: Legen Sie die betreffenden Belege einfach in den Sammelbehälter: Aussortieren können Sie den Vorgang anlässlich der Steuererklärung Anfang des nächsten Jahres immer noch.

Sortieren, kategorisieren und merken

Wer ordentlicher veranlagt ist, kann seine Rechnungen, Quittungen und sonstigen Belege natürlich auch vorsortieren, z. B. getrennt nach ...

  • "Werbungskosten Ehefrau",

  • "Werbungskosten Ehemann",

  • "Sonderausgaben",

  • "Außergewöhnlichen Belastungen",

  • "haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten" sowie

  • sonstigen Steuerunterlagen.

Falls Sie mit einem Online-Bankingprogramm oder einer anderen Finanzsoftware arbeiten, können Sie steuerlich bedeutsame Transaktionen ebenfalls diesen (oder ähnlichen) Kategorien zuordnen. Wenn Sie mit Ihrem "Lohnsteuerjahresausgleich" beginnen, drucken Sie einfach eine Liste mit allen Steuervorgängen aus und verringern so die Gefahr, wichtige Steuerminderungen zu vergessen.

Gleich noch ein Tipp: Wenn Sie zwischendurch in den Medien auf interessante Steuertipps stoßen oder von vielversprechenden Erfahrungen in der Bekanntschaft hören, machen Sie sich eine Kopie oder eine kurze Notiz - und legen Sie die Erinnerungsstütze ebenfalls in Ihren "Schuhkarton". Auch wenn Sie den letztlich Ihrem Steuerberater in die Hand drücken, ergibt das Sinn: Glauben Sie ja nicht, dass jeder Steuerexperte jedes Steuerschlupfloch kennt!

Persönliche Hilfe

Apropos "Steuerberater": Auch für Arbeitnehmer kann es gute Gründe geben, sich bei der Anfertigung der Einkommensteuererklärung personelle Unterstützung zu holen. Bewährte und nicht unbedingt kostspielige Anlaufstellen gibt es genug:

  1. Das Finanzamt: Ja, ganz recht - die Finanzbeamten sind von Gesetzes wegen gehalten, Ihnen höchstpersönlich Auskünfte rund um Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich zu geben! Und zwar wohlgemerkt auch Informationen und Empfehlungen zu Ihren Gunsten! Das ist nicht nur graue Theorie: Erfahrungsgemäß geben viele Finanzbeamte bei Arbeitnehmer-Peanuts tatsächlich "uneigennützig" Auskunft - probieren Sie's aus. Weiterführende Auskünfte zur so genannten "Anrufungsauskunft" finden Sie im Beitrag "Finanzamt als (Lohn-)Steuerberater"

  2. Die Steuer-Hotline: Falls Sie sich scheuen, direkt den zuständigen Sachbearbeiter unter Angabe Ihrer Steuernummer zu fragen, können Sie auch "under cover" beim Finanzamt in der Nachbarstadt anrufen oder sich an eine der telefonischen Steuer-Hotlines wenden. Die werden von vielen Oberfinanzdirektionen angeboten (Beispiel: OFD Hannover).

  3. Den Lohnsteuerhilfeverein: Um die steuerlichen Belange von Arbeitnehmern kümmern sich die von den zuständigen Oberfinanzdirektionen überwachten Lohnsteuerhilfevereine. Auf der Website des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine gibt es ausführliche Informationen über die preiswerten "Steuerberater für kleine Leute". Die nächsten Beratungsstellen in Ihrer Umgebung rufen Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl aus der Datenbank der BDL-Mitgliedsvereine ab.

  4. Der Steuerberater: Wenn Sie oder Ihr Ehepartner neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Renten und anderen "sonstigen Einkunftsarten" von insgesamt mehr als 13.000 Euro (Verheiratete: 26.000 Euro) haben, endet die "Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen", die die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen laut Paragraf 4 Steuerberatungsgesetz haben. Spätestens dann brauchen Sie einen "richtigen" Steuerberater. Der ist zwar nicht unbedingt besser als ein Lohnsteuerhilfeverein - auf jeden Fall aber teurer.

    Wie Sie einen guten Steuerberater finden, was er kostet und was Sie bei der Auswahl beachten sollten, erfahren Sie in unserem zweiteiligen Beitrag "Brauche ich einen Steuerberater?"