Die komplette Standard-Steuererklärung: Das volle Programm
Nicht alle Steuerpflichtigen kommen in den Genuss einer vereinfachten Steuererklärung: Wenn Sie neben dem Arbeitseinkommen noch andere "Einkunftsarten" haben oder Steuerermäßigungen geltend machen wollen, die in der Light-Version nicht vorgesehen sind, dann müssen Sie die klassischen Einkommensteuer-Vordrucke verwenden. Wir stellen sie kurz vor.
Anlagen zu Einkunftsarten und Steuerermäßigungen
Im Vergleich zur Light-Version bringt die normale Einkommensteuererklärung zwar mehr Papierkram mit sich - an der Systematik ändert sich jedoch nichts. Nachdem Sie die wichtigsten Elemente einer Einkommensteuer-Ermittlung bereits kennengelernt haben, werden Sie von den Standardvordrucken auch nicht vor unüberwindliche Hürden gestellt. Was bei der vereinfachten Steuererklärung auf zwei Seiten untergebracht war, verteilt sich bei den konventionellen Formblättern auf sechs bis acht Seiten:
den vierseitigen "Mantelbogen" (auf dem die allgemeinen Informationen zu den Steuerpflichtigen sowie die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und weitere Steuerermäßigungen eingetragen werden) sowie
die zweiseitige "Anlage 'N'", auf der die Werbungskosten anzugeben sind. Bei "Doppelverdienern" muss für jeden einzelnen Steuerpflichtigen eine separate Anlage "N" eingereicht werden.
Inhaltlich unterscheidet sich die Standard-Steuererklärung nicht von der vereinfachten: Die Summe der Einkünfte und das zu versteuernde Einkommen wird auf dem gleichen Weg berechnet. Nur können Sie zusätzliche Einkunftsarten sowie weitere Steuererminderungen eintragen. Sofern auf dem vierseitigen Hauptvordruck, dem sogenannten Mantelbogen, keine Eintragsmöglichkeiten vorgesehen sind, müssen Sie weitere "Anlagen" ausfüllen.
Bei der Einkommensteuererklärung 2011 hält das Finanzamt neben dem Mantelbogen und der Anlage "N" weitere 18 Zusatzformulare für Sie bereit:
Anlagen I: Weitere Einkunftsarten
Auf der Einnahmen-Seite sind das die folgenden Vordrucke:
Anlage "KAP": Hier tragen Sie eventuelle "Einkünfte aus Kapitalvermögen" ein. Sofern z. B. Ihre Zinseinkünfte höher ausgefallen sind als der Sparerfreibetrag (2008: 801 Euro bei Ledigen, 1.602 Euro bei Verheirateten), können Sie sich auf diese Weise einen Teil der "Quellensteuer" zurückholen.
Die Anlage "R" ist erforderlich, wenn Sie Renten bezogen haben.
Eine Anlage "G" müssen Steuerpflichtige ausfüllen, die "Einkünfte aus einem oder mehreren Gewerbebetrieb(en)" hatten.
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die Anlage "S" füllen Freiberufler und ähnliche Selbstständige aus, die "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" hatten.
Tipp: Einzelheiten zur Aufteilung der ehemaligen "Anlage GSE" in die neue "Anlage G", "Anlage S" entnehmen Sie unserer aktuellen Information: "Abschied von der Anlage GSE".
Die Anlage "L" ist für die Einkünfte von Land- und Forstwirten vorgesehen. Für tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen gibt es darüber hinaus eine separate "Anlage Forstwirtschaft". Die Anlage "Weinbau" wendet sich an "nichtbuchführende Winzer".
Die Anlage "V" muss von Haus- und Wohnungseigentümern ausgefüllt werden, die "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" haben.
Wenn Sie Grenzgänger sind (also z. B. in Deutschland leben und in Dänemark arbeiten), füllen Sie die Arbeitnehmer-Anlage N-Gre aus.
Sofern Sie darüber hinaus im Vorjahr Einnahmen aus größeren Aktien- oder Immobilienverkäufen sowie andere Arten der "Sonstigen Einkünfte" (außer Renten) gehabt haben, geben Sie obendrein die Anlage "SO" ab. Noch etwas seltener sind die Anlagen "AUS" und "N-AUS" erforderlich: Die brauchen Sie nur bei bestimmten ausländischen Einkünften (und Steuerzahlungen).
Anlagen II: Ausgaben und Steuerermäßigungen
Zum vollen Steuererklärungs-Programm gehören andererseits aber auch Auskünfte über private und geschäftliche Umstände, die zu einer Verringerung des zu versteuernden Einkommens führen. Auch dafür gibt es eine Reihe von Anlagen - die ersten drei davon haben Sie bereits bei der vereinfachten Steuererklärung kennengelernt:
Falls Sie minderjährige oder noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder haben, füllen Sie für jedes Kind die einseitige "Anlage Kind" aus.
Wenn Sie "Altersvorsorgebeiträge gemäß § 10a EStG" ("Riester- und / oder Rürup-Rente") zahlen, machen Sie Ihre Angaben auf der (ebenfalls einseitigen) "Anlage AV".
Sofern Sie "vermögenswirksame Leistungen" von Ihrem Arbeitgeber erhalten, reichen Sie die "Anlage VL" ein. Die haben Sie aber bereits fertig ausgefüllt von Ihrem Kreditinstitut zugeschickt bekommen. Lektüretipp:
Empfehlungen zum staatlich geförderten Vermögensaufbau finden Sie im Spezialkurs "Fondssparen mit staatlicher Sparzulage für Arbeitnehmer".Die Anlage "FW" füllen Sie aus, wenn Sie im Jahr 2011 Anspruch auf "Förderung von Wohneigentum" hatten.
Falls Sie Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend machen wollen, füllen Sie die Anlage "Unterhalt" aus. Die ist nicht zu verwechseln mit der Anlage "U", die Unterhaltsleistungen an (geschiedene oder dauernd getrennt lebende) Ehegatten vorbehalten ist.
Die Anlage 34a ist nur für Unternehmer von Bedeutung, die erwirtschaftete Gewinne ganz oder teilweise in ihrem Betrieb belassen und dafür weniger Steuern bezahlen müssen als Steuerpflichtige, die ihre Gewinne für private Zwecke verwenden.
Die Anlage Zinsschranke schließlich ist auch nur für Unternehmer von Bedeutung - und da auch nur für Betriebe, die sehr hohe Schuldzinsen als Betriebsausgaben geltend gemacht haben.
Keine Sorge: Sie müssen ganz bestimmt nicht alle Einkommensteuer-Formulare für das Jahr 2011 ausfüllen (und wenn doch, haben Sie bestimmt jemanden, der das für Sie erledigt ...). Vielfach unterscheidet sich die Standard-Steuererklärung nur durch den umfangreicheren Mantelbogen und differenzierteren Werbungskosten-Vordruck von der vereinfachten Steuererklärung.
So kommen Sie an die Unterlagen
Die in Ihrem Fall erforderlichen Vordrucke für das Jahr 2011 können Sie beim Finanzamt abholen, von der Website des Bundesfinanzministeriums herunterladen oder direkt am Bildschirm ausfüllen und in fertig ausgefüllter Form zu Papier bringen.
Falls Sie noch eine Steuererklärung für eines des Vorjahre abgeben möchten, wird auch das nicht an der Papierform scheitern: Auch die amtlichen Vordrucke für die Jahre 2006 bis 2010 stehen im Internet zum Herunterladen und / oder Ausfüllen bereit.
Brauchbare Bedienungsleitung
Das Finanzministerium stellt übrigens auch eine detaillierte Ausfüllanleitung zum Download bereit. Die ist besser als ihr Ruf: Mit 20 Seiten ist sie zwar recht umfangreich, aber durchaus lesbar. Besonders praktisch: Über das Stichwortverzeichnis auf Seite 20 greifen Sie bei Bedarf gezielt auf die für Sie wichtigen Informationen zu.
Arbeitnehmer-Steuererklärung: Mantelbogen sowie Anlage "N" und "Vorsorgeaufwand"
Hauptunterschied der "vollen" Steuererklärung gegenüber der Light-Version: Aus dem vierseitigen Mantelbogen sind die Werbungskosten für Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit ausgegliedert. Dafür gibt es mehr Raum für Sonderausgaben und "außergewöhnliche Belastungen":
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Auf Seite 1 tragen Sie Ihre persönlichen Angaben (und ggf. die Ihres Ehepartners) ein, insbesondere Name, Anschrift, Religionszugehörigkeit, Kontoverbindung, Familienstand und Beruf.
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Auf Seite 2 geben Sie an, welche einzelnen Anlagen zu Ihrer Steuererklärung gehören. Außerdem vermerken Sie hier gezahlte Versorgungsleistungen, Ausgelichszahlungen und Unterhaltsleistungen sowie Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und / oder die des Ehepartners. Schließlich können Sie auf dieser Seite noch Kirchensteuerzahlungen sowie steuerbegünstigte Spenden und Mitgliedsbeiträge eintragen.
Auf Seite 3 des Mantelbogens ist Raum für Angaben über "außergewöhnliche Belastungen". Das sind vor allem Ausgaben für Behinderte, Hinterbliebene und den Unterhalt anderer "bedürftiger Personen", für Heimunterbringung, außergewöhnlich hohe Krankheitskosten, Folgen von Naturkatastrophen. Außerdem tragen Sie hier die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsdienste sowie Handwerkerlöhne für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ein: Die Details des "starken Steuerbonus" entnehmen Sie unserer aktuellen Information zum Thema "Handwerker-Rechnungen und Haushaltsdienste".
Auf Seite 4 schließlich machen Sie "Sonstige Angaben und Anträge" - zum Beispiel über Einkünfte aus dem EU-Ausland oder auch zu einem eventuellen Verlustabzug (das ist immer dann möglich, wenn Ihnen in Vorjahren Verluste entstanden sind, die Sie bislang noch nicht vollständig steuerlich geltend machen konnten. Diese Möglichkeit h?aben normalerweise nur Selbstständige und Unternehmer. Einzelheiten erfahren Sie im Artikel "Steuererminderung durch Verlustabzug".)
Nicht vergessen: Links unten auf der vierten und letzten Seite des Mantelbogens leisten Sie - und ggf. Ihr Ehepartner - Ihre Unterschrift. Ohne Unterschrift ist die Einkommensteuererklärung nicht gültig.
Die Anlage 'N'
Eine Anlage "N" gibt jeder Arbeitnehmer ab, der einen Lohnsteuerjahresausgleich machen will, aber die Bedingungen der vereinfachten Steuererklärung nicht erfüllt. Sind beide Ehepartner abhängig beschäftigt, müssen Sie jeweils eine Anlage "N" einreichen:
Auf der ersten (von insgesamt drei) Seiten machen Sie Angaben über Ihre "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit", die Sie im Vorjahr gehabt haben, insbesondere den jährlichen Bruttoarbeitslohn (und die vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohn- und Kirchensteuern sowie den Solidaritätszuschlag). Außerdem tragen Sie hier eventuelle Lohnersatzleistungen an, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld gemäß Bescheinigungen der Arbeitsagentur oder Krankenkasse).
Auf Seite 2 tragen Sie die Werbungskosten als Arbeitnehmer ein, mit denen Sie ihr zu versteuerndes Einkommen mindern wollen. Das sind vor allem Ihre Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle (Einzelheiten entnehmen Sie unserer aktuellen Berichterstattung zum Thema Pendlerpauschale), die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Ihre Beiträge zu Berufsverbänden (z. B. Gewerkschaft), die Kosten für Weiterbildungen, beruflich veranlasste Reisen und Arbeitsmittel (wie Fachliteratur, Berufskleidung oder Werkzeuge) sowie Bewerbungskosten und Kontoführungsgebühren.
Fiskus finanziert Fortbildungen
Apropos "Weiterbildung": Wenn Sie Mitglied von akademie.de sind oder an unseren Online-Workshops teilnehmen, stellen die Teilnahme- und Mitgliedsgebühren Werbungskosten dar! Sofern Sie Ihre Gebühren bislang noch nicht als Werbungskosten eingetragen haben, sollten Sie das spätestens bei der Einkommensteuererklärung für 2011 tun: Online-Fortbildungen werden steuerlich nämlich nicht anders behandelt als Präsenzveranstaltungen!
Seite 3 des Mantelbogens schließlich ist Sonderfällen vorbehalten: Dort tragen Sie zum Beispiel Ihre Mehraufwendungen bei Fahrtätigkeit, unterschiedlichen Einsatzorten oder doppelter Haushaltsführung ein. Außerdem tragen Sie hier ein, ob Sie einen Antrag auf "Arbeitnehmer-Sparzulage" stellen (und deshalb Ihrem Antrag die Anlage "VL" beifügen).
Die Anlage "Vorsorgeaufwand"
Seit dem Vorjahr muss der Fiskus die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben anerkennen. Aus diesem Grund wurde die Anlage "Vorsorgeaufwand" völlig neu gestaltet. Da es sich um eine personenbezogene Anlage zur Steuererklärung handelt, müssen Ehepaare zwei Ausfertigungen einreichen (so wie Sie das von der Anlage "N" gewohnt sind).
Die Anlage "Vorsorgeaufwand" hat nur eine Seite: Im oberen Teil der Seite tragen Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu landwirtschaftlichen Alterskassen und anderen berufsständischen Versorgungseinrichtungen ein. Neben den Pflichtbeiträgen können Sie hier Ihre Beiträge zu sogenannten Rürup-Verträgen geltend machen. (Angaben zu Riester-Verträgen machen Sie dagegen auf der speziellen Anlage "AV").
Die meisten Angaben können Sie direkt von der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben. Das gilt auch für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie im unteren Teil der Anlage "Vorsorgeaufwand"machen:
Die Anlage "Vorsorgeaufwand": So machen Sie Ihre Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung geltend.
Überblick: Diese Unterlagen reichen Sie ein
Bei der klassischen Steuererklärung reichen Sie neben dem ausgefüllten und unterschriebenen vierseitigen Mantelbogen die folgenden Unterlagen beim Finanzamt ein:
Lohnsteuerbescheinigung(en) des / der Arbeitgeber(s) - nur noch in Ausnahmefällen die Lohnsteuerkarte,
Nachweise der Arbeitsagentur oder Krankenkasse über eventuelle Lohnersatzleistungen,
Anlage(n) "N" über Ihre Werbungskosten sowie alle übrigen erforderlichen Anlagen, z. B. die Anlage "Kind", Anlage "AV" (wie Altersvorsorgebeiträge) oder Anlage "KAP" für Zinserträge oberhalb der Sparerfreibeträge,
Anlage(n) Vorsorgeaufwand sowie
die Einzelbelege über die von Ihnen geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die beantragten Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten.
Bitte beachten Sie: Seit dem Steuerjahr 2008 müssen Sie die Einzelbelege für Werbungskosten (z. B. über Arbeitsmittel oder Beiträge an Berufsverbände), Sonderausgaben (z. B. Nachweise über Lebens- oder Haftpflichtversicherungen) und für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerarbeiten nicht mehr zwingend beim Finanzamt einreichen. Die Unterlagen können vom zuständigen Sachbearbeiter aber jederzeit nachgefordert werden. Sie müssen die Belege daher zumindest bis zum endgültigen Steuerbescheid aufzubewahren.
Bei besonders hohen, erstmaligen oder ungewöhnlichen Ausgaben schicken Sie die Belege der Einfachheit halber weiterhin am besten gleich mit (z. B. beim Einrichten eines häuslichen Arbeitszimmers, beruflich bedingten Umzügen oder doppelter Haushaltsführung).
Sortierung und formlose Listen
Wenn Sie Ihrem Finanzamts-Sachbearbeiter den Überblick und die Arbeit erleichtern und die Wahrscheinlichkeit von Missverständnissen verringern wollen, sortieren Sie die Belege am besten nach folgenden Kategorien: "Werbungskosten Ehemann", "Werbungskosten Ehefrau", "Sonderausgaben", "Außergewöhnliche Belastungen" sowie "Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerarbeiten".
Falls Sie im Einzelfall sehr viele Belege mitschicken (z. B. viele verschiedene Quittungen über Werbungskosten, können Sie zusätzlich Übersichtslisten anlegen. Die meisten Steuerprogramme helfen Ihnen dabei, solche formlose "Inhaltsverzeichnisse" zu erzeugen.
Wie Sie Ihre laufende Lohnsteuerlast senken, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
