Steuererklärung ausfüllen, Geld zurückbekommen: Eine Einführung für Steuer-Einsteiger

Von: Robert Chromow
Stand: 24. April 2012
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Die vereinfachte Steuererklärung: Reicht die Kurzfassung oder brauchen Sie das volles Programm?

Ellenlange Ausfüllhilfen und der Formularwust aus Mantelbögen, Anlagen, Feldern, Kennziffern und Belegen bilden für viele Menschen eine scheinbar unüberwindliche Hürde vor der gefürchteten Einkommensteuererklärung. Dabei ist die Sache manchmal schon mit dem Ausfüllen eines zweiseitigen Formulars erledigt: Seit ein paar Jahren ermöglicht das Finanzamt eine vereinfachte Kurzfassung der Steuererklärung.

Vom Gehalt zum Steuerbescheid: So rechnet das Finanzamt

Die Standardberechnung eines typischen Arbeitnehmer-Steuerfalls erfordert keine übernatürlichen Kräfte. Schließlich sind die Mitarbeiter des Finanzamts auch nur Menschen. Bevor wir zu den Einzelheiten des "Lohnsteuerjahresausgleiches" im Rahmen einer Einkommensteuererklärung kommen, ist es hilfreich, die Rechenlogik im Überblick zu betrachten.

  1. Im ersten Schritt werden die Gesamteinnahmen des Steuerpflichtigen (und ggf. seines Ehepartners) getrennt nach den sieben "Einkunftsarten" ermittelt. Für Sie als Gehaltsempfänger ohne andere Einkommensquellen ist das schnell erledigt: Die Basis stellt Ihr Brutto-Jahresgehalt dar - plus eventuelle Lohnersatzleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld u. ä.).

  2. Von Ihrem "Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit" werden zunächst die sogenannten Werbungskosten abgezogen. Dazu gehören sämtliche Ausgaben, die für Ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer erforderlich sind (aber nur, insoweit sie das Finanzamt auch anerkennt): angefangen bei den Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Bewerbungskosten über die Aufwendungen für Arbeitsmittel, Berufskleidung und Fahrten zur Arbeit bis hin zu Beiträgen zu Berufsverbänden. Nach Abzug der Werbungskosten steht die "Summe der Einkünfte" fest.

  3. Sofern das auf Ihren Fall zutrifft, zieht der Finanzbeamte von der Summe Ihrer Einkünfte zunächst einmal einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Rentner und Landwirte ab. Unterm Strich bleibt der "Gesamtbetrag der Einkünfte".

  4. Davon werden im nächsten Schritt die "Sonderausgaben" (insbesondere Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Haftpflichtversicherungen und ähnliche Vorsorgeaufwendungen) sowie "außergewöhnliche Belastungen" und Freibeträge für Kinder abgezogen. Übrig bleibt das "zu versteuernde Einkommen".

  5. Das zu versteuernde Einkommen wiederum bildet die eigentliche Berechnungsbasis (Steuerdeutsch: "Bemessungsgrundlage") für die tatsächlich "festgesetzte Einkommensteuer" bzw. den "Solidaritätszuschlag".

  6. Von dieser "Steuerschuld" werden dann im letzten Schritt die bereits geleisteten Vorauszahlungen abgezogen. In Ihrem Fall sind das die monatlichen Lohnsteuer- und "Soli"-Zahlungen, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttolohn einbehalten, ans Finanzamt überwiesen und auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hat.

Wenn Ihre Vorauszahlungen höher waren als die festgesetzten Steuern, ergibt sich ein Guthaben, das Sie zurückbekommen. Anderenfalls müssen Sie eine Nachzahlung leisten.

Vereinfachte Steuererklärung: die Light-Version

Seit einigen Jahren ermöglicht das Finanzamt eine Kurzfassung der Steuererklärung: Bei vielen Arbeitnehmern ist es damit getan, ein zweiseitiges Formular auszufüllen. Wie stellen die vereinfachte Steuererklärung vor.

Wenn Sie lediglich ...

  • ... Arbeitslohn, Versorgungsbezüge und/oder Lohnersatzleistungen (wie Arbeitslosengeld oder Mutterschaftsgeld) bezogen haben und

  • ... nur die für Angestellte typischen Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungen geltend machen wollen,

... können Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums im Bereich Einkommensteuerformulare 2011 das Online-Formular "Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer" aufrufen. (Auch als PDF-Datei erhältlich).

Fundgrube für Nachzügler

Sie schieben Ihre Einkommensteuererklärungen schon seit Jahren vor sich her? Kein Problem: Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung finden Sie noch die Steuervordrucke für die Jahre 2009 und 2010. Ältere Formulare stehen auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit.

Der Vordruck für die vereinfachte Einkommensteuererklärung von Arbeitnehmern für das Jahr 2011 besteht nur noch aus zwei Seiten:

Bild vergrößernGrößer als der berühmte "Bierdeckel" - aber bereits sehr überschaubar: Seite 1 der vereinfachten Einkommensteuererklärung

Gut versteckte Bedienungsanleitung

Das in früheren Jahren auf den Seiten 3 und 4 des Vordrucks mitgelieferte Infoblatt "Anleitung ESt 1 V 2011" ist jetzt bei den übrigen Ausfüllhilfen versteckt. Dem Infoblatt entnehmen Sie im Zweifelsfall, unter welchen Umständen die Kurzfassung der Steuererklärung für Sie "nicht in Betracht kommt".

Erforderliche Angaben

Sofern Sie zum Kreis der begünstigten Steuerpflichtigen gehören, machen Sie auf Seite 1 die folgenden allgemeinen Angaben zum Steuerpflichtigen und ggf. dessen Ehepartners:

  • Name, Anschrift, Religionszugehörigkeit, Familienstand und Beruf des Ehemanns und ggf. der Ehefrau,

  • Bankverbindung, auf die die Steuererstattung überwiesen werden soll,

  • ggf. Anzahl der Kinder (Einzelheiten sind auf der "Anlage Kind" zu vermerken),

  • ggf. Altersvorsorg?ebeiträge, z. B. Riester-Rente (Einzelheiten sind auf der Anlage "AV" zu vermerken),

  • lohnsteuerliche Identifikationsnummer des oder der Steuerpflichtigen laut Lohnsteuerbescheinigung (= "eTIN")

  • Summe der erhaltenen Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld laut Bescheinigungen der Arbeitsagentur oder Krankenkasse),

  • eventuelle vermögenswirksame Leistungen ("Anlage VL") sowie

  • Angaben über Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung.

Bild vergrößernDie 5-Minuten-Steuerterrine: Die Seite 1 des vereinfachten Steuerformulars ist im Handumdrehen ausgefüllt.

Auf Seite 2 tragen Sie dann die Abzugsbeträge ein, soweit sie in Ihrem Fall zutreffen. Das sind vor allem:

  • die (ggf. nach Ehemann und Ehefrau getrennten) Werbungskosten: Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für Arbeitsmittel, Bewerbungskosten, Fortbildungskosten, Kontoführungsgebühren, Berufsverbände sowie dienstliche Reisekosten - vorausgesetzt, die Ausgaben sind nicht vom Arbeitgeber erstattet worden.

Fortbildungen und Firmenwagen

Apropos "Weiterbildung": Wenn Sie Mitglied von akademie.de sind oder an unseren Online-Workshops teilnehmen, stellen die Teilnahme- und Mitgliedsgebühren in den allermeisten Fällen Werbungskosten dar! Sofern Sie Ihre Gebühren bislang noch nicht als Werbungskosten eingetragen haben, sollten Sie das spätestens bei der Einkommensteuererklärung für 2011 tun: Online-Fortbildungen werden steuerlich nämlich nicht anders behandelt als Präsenzveranstaltungen! Weitere Informationen finden Sie unter der Überschrift "Fiskus finanziert Fortbildungen".

Und gleich noch ein Lektüretipp: Falls Sie in den Genuss eines Firmenwagens kommen, sollten Sie einen Blick auf den Spezialkurs "Firmenwagenüberlassung an Arbeitnehmer" werfen - es lohnt sich!

  • die Sonderausgaben, insbesondere die Kirchensteuer sowie Spenden und Mitgliedsbeiträge "zur Förderung stuerbegünstigter Zwecke",

  • außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Kosten einer Ehescheidung, Krankheit, Kuren, Pflegeaufwendungen oder Fahrtkosten aufgrund von Behinderungen) sowie

  • haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (z. B. für Pflege-, Betreuungs-, Reinigungs-, Garten- und Reparaturarbeiten) - Einzelheiten zu dieser besonderen Form der Steuerermäßigung entnehmen Sie unserer aktuellen Information zum Thema.

Ausdrucken und unterschreiben

Nachdem Sie Ihre Eingaben gemacht haben, bringen Sie das Formular per Mausklick auf das Druckersymbol in der Symbolleiste des "Formular-Management-Systems" zu Papier. Dabei öffnet sich der Vordruck als fertig ausgefüllte PDF-Datei, die Sie bei Bedarf auch auf Ihrer Festplatte abspeichern können.

Falls Sie das Formular nicht am Bildschirm ausfüllen wollen, laden Sie Sie sich eine leere Version herunter, indem Sie auf das PDF-Symbol klicken:

Bild vergrößernDas ministerielle Formular-Management verfügt über eine eigene Symbolleiste.

Ganz gleich, wie Sie den Vordruck ausfüllen: Bitte vergessen Sie am Ende nicht, unten links auf der zweiten Seite zu unterschreiben. Bei steuerpflichtigen Ehepaaren müssen beide Ehepartner eigenhändig unterzeichnen.

Anlagen zur vereinfachten Steuererklärung

Auch bei der vereinfachten Steuererklärung geht es nicht immer ganz ohne zusätzliche "Anlagen" ab. Der Schreibaufwand hält sich zum Glück aber in Grenzen. Im ungünstigsten Fall sind Sie zusätzlich zum Basis-Steuerformular mit folgenden zusätzlichen Vordrucken konfrontiert:

  • Falls Sie minderjährige oder noch in der Berufsausbildung befindliche Kinder haben, füllen Sie die einseitige "Anlage Kind 2011" aus. Für jedes Kind reichen Sie eine separate Anlage ein.

  • Wenn Sie "Altersvorsorgebeiträge gemäß § 10a EStG" ("Riester- und / oder Rürup-Rente") zahlen, machen Sie Ihre Angaben auf der (ebenfalls einseitigen) "Anlage AV 2011".

  • Sofern Sie schließlich "vermögenswirksame Leistungen" von Ihrem Arbeitgeber erhalten, reichen Sie die "Anlage VL" ein. Die haben Sie aber bereits fertig ausgefüllt von Ihrem Kreditinstitut zugeschickt bekommen. Lektüretipp: Empfehlungen zum staatlich geförderten Vermögensaufbau finden Sie im Spezialkurs "Fondssparen mit staatlicher Sparzulage für Arbeitnehmer".

Überblick: Diese Unterlagen reichen Sie ein

Bei der vereinfachten Steuererklärung reichen Sie neben dem ausgefüllten und unterschriebenen zweiseitigen Steuervordruck also die folgenden Unterlagen beim Finanzamt ein:

  • die Lohnsteuerbescheinigung(en) des / der Arbeitgeber(s),

  • Nachweise über eventuelle Lohnersatzleistungen,

  • falls erforderlich die Anlage(n) "Kind", "AV" (wie Altersvorsorgebeiträge) und "VL" (wie vermögenswirksame Leistungen) sowie

  • die Einzelbelege über die von Ihnen geltend gemachten Altersvorsorgebeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und die beantragten Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten.

Bitte beachten Sie: Seit dem Steuerjahr 2008 müssen Sie die Einzelbelege für Werbungskosten (z. B. über Arbeitsmittel oder Beiträge an Berufsverbände), Sonderausgaben (z. B. Nachweise über Lebens- oder Haftpflichtversicherungen) und für haushaltsnahe Dienstleistungen bzw. Handwerkerarbeiten nicht mehr zwingend beim Finanzamt einreichen. Sie können vom zuständigen Sachbearbeiter aber jederzeit nachgefordert werden. Die Unterlagen sind daher mindestens bis zum endgültigen Steuerbescheid aufzubewahren.

Bei besonders hohen, erstmaligen oder ungewöhnlichen Ausgaben schicken Sie die Belege der Einfachheit halber weiterhin am besten gleich mit (z. B. beim Einrichten eines häuslichen Arbeitszimmers, beruflich bedingten Umzügen oder doppelter Haushaltsführung).

Sortierung und formlose Listen

Wenn Sie Ihrem Finanzamts-Sachbearbeiter den Überblick und die Arbeit erleichtern und die Wahrscheinlichkeit von Missverständnissen verringern wollen, sortieren Sie die Belege am besten nach folgenden Kategorien: "Werbungskosten Ehemann", "Werbungskosten Ehefrau", "Sonderausgaben", "Außergewöhnliche Belastungen" sowie "Haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerarbeiten". Falls Sie im Einzelfall sehr viele Belege mitschicken (z. B. viele verschiedene Quittungen über Werbungskosten), können Sie zusätzlich Übersichtslisten anlegen. Die meisten Steuerprogramme helfen Ihnen dabei, solche formlosen Beleg-"Inhaltsverzeichnisse" zu erzeugen.

Oder doch eine ausführliche Steuererklärung?

Nicht alle Steuerpflichtigen kommen in den Genuss einer vereinfachten Steuererklärung: Wenn Sie zusätzlich zum Arbeitseinkommen weitere Einkünfte haben (weil zum Beispiel Ihre Zinseinkünfte höher ausfallen als der Sparerfreibetrag und Sie sich einen Teil der "Quellensteuer" zurückholen wollen) oder wenn Sie Steuerermäßigungen erwarten, die in der Light-Version nicht vorgesehen sind (beispielsweise die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer), dann müssen Sie die kompletten Einkommensteuer-Vordrucke verwenden.

Die sind zwar um einiges umfangreicher. An der Systematik der Steuererklärung ändert sich jedoch nichts. Nachdem Sie die wichtigsten Bestandteile der Einkommensteuer-Ermittlung bereits kennengelernt haben, wird Sie die Standard-Steuererklärung auch nicht vor unüberwindliche Hürden stellen.

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