Steuererklärung ausfüllen, Geld zurückbekommen: Eine Einführung für Steuer-Einsteiger

Von: Robert Chromow
Stand: 24. April 2012
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Keine Angst vor der Steuererklärung - warum der Lohnsteuerjahresausgleich gar nicht so schlimm ist und worum es eigentlich geht

Das deutsche Steuerrecht gilt als eines der kompliziertesten der Welt. Böse Zungen behaupten, das Einkommensteuergesetz sei in Wirklichkeit ein groß angelegtes staatliches Arbeitsbeschaffungsprogramm für unausgelastete Steuerberater. Kein Zweifel: Wer angesichts hoher Steuern möglichst viele "Schlupflöcher" ausnutzen und eine optimale Steuererklärung mit minimaler Steuerlast abgeben möchte, tut in der Tat gut daran, einen Experten hinzuzuziehen.

Andererseits ist die Standard-Steuererklärung von Arbeitnehmern auch wieder keine Geheimwissenschaft. Ganz gleich, ob Sie Ihre Abrechnung mit dem Finanzamt völlig "freihändig", mit Unterstützung einer Steuer-Software, eines Lohnsteuerhilfevereins oder eines Steuerberaters erledigen wollen: Es lohnt sich, die Grundzüge des Einkommensteuerrechts und die wichtigsten Fachbegriffe zu kennen. Ein, zwei Stunden Zeit müssen Sie sich für den gefürchteten "Lohnsteuerjahresausgleich" anschließend trotzdem noch nehmen - er wird Ihnen aber leichter von der Hand gehen.

Apropos: Ein Lohnsteuerjahresausgleich von Arbeitnehmern existiert offiziell gar nicht: Die von Ihrem Arbeitgeber regelmäßig ans Finanzamt abgeführte Lohnsteuer ist nämlich nichts anderes als eine Einkommensteuer-Vorauszahlung. "Einkommensteuer-Vorauszahlung" ist zugleich die übergeordnete Bezeichnung für die monatlichen oder vierteljährlichen Abschlagzahlungen von Unternehmern, Selbstständigen, Vermietern und Kapitaleigentümern, deren Gewinne ja nicht der Lohnsteuer unterliegen.

Eine spezielle "Lohn-Steuer" gibt es also nicht: Es handelt sich dabei lediglich eine bestimmte "Erhebungsform" der Einkommensteuer. Egal mit welchen "Einkunftsarten" Sie Ihre Brötchen verdienen: Die Einkommensteuererklärung ist für alle Steuerpflichtigen im Prinzip gleich. Wenn vom "Lohnsteuerjahresausgleich" die Rede ist, dann meint man damit genau genommen...

  • ... die Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers,

  • der im abgelaufenen Jahr Monat für Monat Lohnsteuer bezahlt hat und

  • sich im neuen Jahr einen Teil davon vom Finanzamt zurückholen will.

Die Erstattungsansprüche resultieren daraus, dass der vom Arbeitgeber ermittelte Lohnsteuer-Betrag ein Durchschnittswert ist, der aufs Jahr gesehen in der Regel etwas höher ausfällt als die nach Abzug von Steuerermäßigungen tatsächlich errechnete Einkommensteuer. Warum der Fiskus bei den Vorauszahlungen im Zweifel höhere Beträge ansetzt, liegt auf der Hand:

  • Erstens stellt der Differenzbetrag ein zinsloses Darlehen der Steuerpflichtigen dar und

  • zweitens lässt sich auf diese Weise millionenfaches mühsames Einfordern von Nachzahlungen vermeiden: Statt dessen muss der Steuerzahler sein Geld zurückfordern.

Auch bei gleichem Gehalt kann die fällige Lohn- bzw. Einkommensteuer sehr unterschiedlich ausfallen. Denn die Steuerlast ist nicht nur abhängig von Ihrer "Steuerklasse", also dem Familienstand und der Zahl der Kinder: Einfluss auf die fälligen Steuern haben auch weitere eigene Einkünfte, die Einkünfte Ihres Partners sowie die notwendigen Ausgaben für den Erhalt Ihrer Arbeitskraft. Außerdem mindern Versicherungen, Spenden und ähnliche "Sonderausgaben" sowie "außergewöhnliche Belastungen" die Höhe der Einkommensteuer. Mehr dazu steht auf den folgenden Seiten.

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