Steuererklärung für Einsteiger

Von: Robert Chromow
Stand: 21. April 2009
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Steuertarif, Steuerklassen, Zuschläge und Freibeträge

Die Steuerklassen

Wichtig: Die Steuerklassen stellen nur ein Hilfsmittel für die Ermittlung einer halbwegs angemessenen Einkommensteuervorauszahlung dar. Die Wahl einer ungünstigen Steuerklasse(nkombination) kann demnach zwar das verfügbare monatliche Nettoeinkommen senken - die tatsächliche Steuerbelastung steigt dadurch aber nicht. Möglich ist die nachträgliche korrekte Steuerermittlung aber natürlich nur, wenn die Steuerpflichtigen einen Lohnsteuerjahresausgleich machen, das heißt: ihre Einkommensteuererklärung abgeben.

Und so sieht der Steuerklassen-Sixpack aus:

  • Steuerklasse I: ledige und geschiedene Arbeitnehmer sowie verwitwete Arbeitnehmer, sofern sie nicht in die Steuerklasse II oder III fallen,

  • Steuerklasse II: ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben (Voraussetzung: mindestens ein Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht).

  • Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer und verwitwete Arbeitnehmer (nur im ersten Jahr nach dem Tod des Ehegatten)

  • Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer (beide Ehegatten beziehen Arbeitslohn)

  • Steuerklasse V: Verheiratete, deren Ehegatte die Steuerklasse III haben,

  • Steuerklasse VI: Arbeitnehmer mit zweiter oder weiterer Lohnsteuerkarte.

Neue Steuerklasse ab 2010

Ab 2010 gibt es mit dem "Faktorverfahren" eine zusätzliche Steuerklasse, die auf der bisherigen Steuerklasse IV basiert. Die laufend abzuführende Lohnsteuer fällt dabei niedriger aus, weil sie etwas genauer auf die voraussichtliche persönliche Einkommensteuer-Belastung abgestimmt ist.

Einzelheiten entnehmen Sie unserer aktuellen Information "Steuerklasse IV mit Faktor-Verfahren - bringt das wirklich Steuervorteile?"

Wenn Sie wissen wollen, wie sich die Wahl der Steuerklasse unter ansonsten gleichen Bedingungen auf die Höhe Ihrer Lohnsteuer auswirkt, können Sie Ihre persönlichen "Besteuerungsmerkmale" in den interaktiven Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums eingeben:

Bild vergrößernEingabemaske des Online-Lohnsteuerrechers

Das Ergebnis wird umgehend angezeigt:

Das Ergebnis einer Lohnsteuerberechnung für das Jahr 2008

Die vom ministeriellen Abgabenrechner ermittelte Höhe der Lohnsteuer und der dazu gehörigen Solidaritätszuschlag stellen selbstverständlich keine offizielle "Auskunft über die persönliche Steuerschuld" dar, sondern lediglich eine Entscheidungshilfe für die Wahl der für Sie günstigsten Lohnsteuerklasse.

Die günstigere Steuerklassen-Kombination

Welche der Steuerklassen-Kombinationen (III/V oder IV/IV) für Verheiratete günstiger ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Eine Entscheidungshilfe bietet das "Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2009" (PDF, 126 KB), das ebenfalls vom Bundesfinanzministerium zur Verfügung gestellt wird.

(Eine kleine Lesehilfe zu diesem Dokument: Ausgesprochen hilfreich für das Verständnis der beiden Vergleichstabellen ist, dass die Spalten 4 bis 6 lediglich die Fortsetzung der Spalten 1 bis 3 darstellen.)

Und was ist mit der Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer hat nur indirekt etwas mit der Lohn- bzw. Einkommensteuer zu tun: Sofern Sie der römisch-katholischen Kirche oder einer der evangelischen Landeskirchen angehören, übernimmt Ihr Arbeitgeber im Auftrag des Staates die Aufgabe, Ihren "Mitgliedsbeitrag" einzukassieren und zusammen mit der Lohnsteuer ans Finanzamt zu überweisen. Von dort wird die Kirchensteuer dann an die betreffende Glaubensgemeinschaft weitergeleitet. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung stellt die gezahlte Kirchensteuer eine "Sonderausgabe" dar, die ähnlich wie Spenden an gemeinnützige oder wohltätige Institutionen das zu versteuernde Einkommen mindert.