Lassen Sie sich doch helfen: Unterstützung für die Steuererklärung
So wichtig ein Überblick über das Prinzip und die einzelnen Elemente der Einkommensbesteuerung sind: Eine optimale Steuererklärung mit maximaler Steuererstattung erstellen Sie damit noch nicht. Zum Glück gibt es zahlreiche bewährte Publikationen, Computerprogramme, Auskunftstellen und Berater, die Ihnen bei Details Ihres Einzelfalls weiterhelfen. Wir nennen die wichtigsten.
Persönliche Hilfe: Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein, Steuerhotline
Zunächst einmal können Sie sich selbst die Arbeit mit wenig Aufwand erleichtern: Wenn Sie noch kein Ablagesystem für Ihre Steuerunterlagen haben, empfehlen wir Ihnen mindestens eine separate Sammelschublade: Dort deponieren Sie im Laufe des Jahres alle steuerlich bedeutsamen Unterlagen, die Sie nicht an anderer Stelle einsortieren. Unter Experten gilt ein unsortierter Steuer-"Schuhkarton" zwar als Todsünde - die Einkommensteuererklärungen von Arbeitnehmern sind aber oft so überschaubar, dass Untergliederungen entbehrlich sind.
Hilfe zur Selbsthilfe:
Auch das Lochen, Abheften und Sortieren können Sie sich vielfach sparen. Wichtiger ist annähernde Vollständigkeit: Überlegen Sie bei privaten Geldausgaben immer, ob Sie diese Kosten dem Fiskus nicht ganz oder zumindest teilweise "in Rechnung stellen" können. Wenn Sie nicht sicher sind: Legen Sie die betreffenden Belege einfach in den Sammelbehälter: Aussortieren können Sie den Vorgang anlässlich der Steuererklärung Anfang des nächsten Jahres immer noch.
Sortieren, kategorisieren und merken
Wer ordentlicher veranlagt ist, kann seine Rechnungen, Quittungen und sonstigen Belege natürlich auch vorsortieren, z. B. getrennt nach ...
"Werbungskosten Ehefrau",
"Werbungskosten Ehemann",
"Sonderausgaben",
"Außergewöhnlichen Belastungen",
"haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten" sowie
sonstigen Steuerunterlagen.
Falls Sie mit einem Online-Bankingprogramm oder einer anderen Finanzsoftware arbeiten, können Sie steuerlich bedeutsame Transaktionen ebenfalls diesen (oder ähnlichen) Kategorien zuordnen. Wenn Sie mit Ihrem "Lohnsteuerjahresausgleich" beginnen, drucken Sie einfach eine Liste mit allen Steuervorgängen aus und verringern so die Gefahr, wichtige Steuerminderungen zu vergessen.
Gleich noch ein Tipp: Wenn Sie zwischendurch in den Medien auf interessante Steuertipps stoßen oder von vielversprechenden Erfahrungen in der Bekanntschaft hören, machen Sie sich eine Kopie oder eine kurze Notiz - und legen Sie die Erinnerungsstütze ebenfalls in Ihren "Schuhkarton". Auch wenn Sie den letztlich Ihrem Steuerberater in die Hand drücken, ergibt das Sinn: Glauben Sie ja nicht, dass jeder Steuerexperte jedes Steuerschlupfloch kennt!
Unterstützung durch andere:
Apropos "Steuerberater": Auch für Arbeitnehmer kann es gute Gründe geben, sich bei der Anfertigung der Einkommensteuererklärung personelle Unterstützung zu holen. Bewährte und nicht unbedingt kostspielige Anlaufstellen gibt es genug:
Das Finanzamt: Ja, ganz recht - die Finanzbeamten sind von Gesetzes wegen gehalten, Ihnen höchstpersönlich Auskünfte rund um Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich zu geben! Und zwar wohlgemerkt auch Informationen und Empfehlungen zu Ihren Gunsten! Das ist nicht nur graue Theorie: Erfahrungsgemäß geben viele Finanzbeamte bei Arbeitnehmer-Peanuts tatsächlich "uneigennützig" Auskunft - probieren Sie's aus. Weiterführende Auskünfte zur so genannten "Anrufungsauskunft" finden Sie im Beitrag "Finanzamt als (Lohn-)Steuerberater"
Die Steuer-Hotline: Falls Sie sich scheuen, direkt den zuständigen Sachbearbeiter unter Angabe Ihrer Steuernummer zu fragen, können Sie auch "under cover" beim Finanzamt in der Nachbarstadt anrufen oder sich an eine der telefonischen Steuer-Hotlines wenden. Die werden von vielen Oberfinanzdirektionen angeboten (Beispiel: OFD Hannover).
Den Lohnsteuerhilfeverein: Um die steuerlichen Belange von Arbeitnehmern kümmern sich die von den zuständigen Oberfinanzdirektionen überwachten Lohnsteuerhilfevereine. Auf der Website des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine gibt es ausführliche Informationen über die preiswerten "Steuerberater für kleine Leute". Die nächsten Beratungsstellen in Ihrer Umgebung rufen Sie durch Eingabe Ihrer Postleitzahl aus der Datenbank der BDL-Mitgliedsvereine ab.
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Der Steuerberater: Wenn Sie oder Ihr Ehepartner neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Renten und anderen "sonstigen Einkunftsarten" von insgesamt mehr als 13.000 Euro (Verheiratete: 26.000 Euro) haben, endet die "Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen", die die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen laut § 4 Steuerberatungsgesetz haben. Spätestens dann brauchen Sie einen "richtigen" Steuerberater. Der ist zwar nicht unbedingt besser als ein Lohnsteuerhilfeverein - auf jeden Fall aber teurer.
Wie Sie einen guten Steuerberater finden, was er kostet und was Sie bei der Auswahl beachten sollten, erfahren Sie in unserem dreiteiligen Beitrag "Brauche ich einen Steuerberater?"
Steuer-Literatur und Internet-Empfehlungen
Nützliche Informationsquellen und Rechenhilfen rund um die Lohn- und Einkommensteuer finden Sie selbstverständlich auch im Internet und in den Regalen des Buchhandels. Hier ein paar besonders gute auf einen Blick:
Grundlagen- und Fachinformationen von "A" wie "Abgeltungsteuer" bis "Z" wie "Zusammenveranlagung" bieten das Wikipedia-Steuerportal und das Online-Steuerlexikon.
Wahre Fundgruben für Steuerfachfragen sind die Online-Dienste steuernetz.de und steuertipps.de, in denen der Verlag Akademische Arbeitsgemeinschaft unter anderem aktuelle Informationen zu den einzelnen Einkunftsarten und Steuerermäßigungen bereithält. Der Verlag Buhl Data betreibt das "Sparbuch-Steuerwiki ".
Wenn Sie es ganz genau wissen wollen: Der Wortlaut des Einkommensteuergesetzes, der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung oder der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung finden Sie - wie fast alle anderen Bundesgesetze - auf der Website "gesetze-im-internet.de".
Wer lieber Bücher statt am Bildschirm liest, ist mit "Der große Konz 2012" gut bedient, der wieder einmal "1.000 ganz legale Steuertricks" zum Preis von 9,99 Euro verspricht. Falls Sie (oder Ihr Ehepartner) neben dem Gehalt Einkünfte aus gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten hatten, ist der Ratgeber "Steuern 2012 für Unternehmer Selbstständige, Freiberufler und Existenzgründer" (16,95 Euro) von Willi Dittmann, Gerhard Geckle, Dieter Haderer und Rüdiger Happe besonders zu empfehlen.
Brauchbare Rechenhilfen sowohl zur Berechnung der laufenden Lohnsteuerzahlungen als auch der Jahreseinkommensteuer gibt es beim "Abgabenrechner" des Bundesfinanzministeriums.
Sämtliche Einkommensteuer-Formulare der Jahre 2006 bis 2011 stehen im Formular-Management-System des Bundesfinanzministeriums zum Download bereit. Sie können die Vordrucke aber auch gleich am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.
Fragen und Antworten zum Thema Steuern und Buchführung können Sie auf der Networking-Plattform Xing stellen. Ein spezielles "Forum für Steuerfragen" gibt es dort zwar nicht. In anderen Gruppen (zum Beispiel der für Existenzgründer & Selbstständige) leisten jedoch zahlreiche Xing-Mitglieder Erste Hilfe bei Einzelfragen. Steuerexperten und -praktiker treffen Sie auch im Diskussionsforum zum "Steuersparbuch" oder aber im Usenet, zum Beispiel in der Rubrik "de.soc.recht.steuern+buchfuehrung", die zum Beispiel problemlos über die Google Groups abgerufen werden kann.
Software-Unterstützung
Moderne Steuerprogramme sind preiswert, durchweg einfach zu bedienen und prognostizieren die zu erwartenden Steuererstattungen oder Nachzahlungen meist recht genau. Die folgenden drei Programme schneiden bei Software-Tests regelmäßig besonders gut ab:
Steuer-Spar-Erklärung 2012 der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft (29,95 Euro, im Abo 24,95 Euro) und
WISO Steuer-Sparbuch 2012 von Buhl Data (34,95 Euro, im Abo 29,95 Euro),
Taxman 2012 von Lexware (29,90 Euro).
In den meisten Fällen reichen aber auch die abgespeckten Versionen aus, wie zum Beispiel tax 2012 Standard von Buhl Data (ab 12,95 Euro), Steuer easy 2012 von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft (14,99 Euro) und QuickSteuer 2012 von Lexware (14,99 Euro).
Wer will, kann seine Steuererklärung inzwischen auch webbasiert erstellen. Software-Downloads und Installationen sind bei Nutzung der folgenden Dienste entbehrlich:
Bei "Taxango" von Buhl Data kostet eine Steuererklärung erschwingliche 9,99 Euro. Der Service kann kostenlos ausprobiert werden. Die Gebühr fällt erst an, wenn die Daten ans Finanzamt übermittelt werden sollen.
Auch mit dem "SteuerFuchs" der Hartwerk GmbH können Sie Ihre Einkommensteuererklärung im Internet erstellen und an den Finanzamts-Server übermitteln. Kostenpunkt: 14,95 Euro.
Wer seine Steuererklärung ohne kommerzielles Steuerprogramm anfertigt und lediglich seine Steuererklärung eigenhändig über das Internet an das Finanzamt übertragen will, nutzt dafür die kostenlose Finanzamts-Software "ElsterFormular". Über das Dienstleistungsportal "ElsterOnline" kann die mit ElsterFormular erstellte elektronische Steuererklärung rechtsverbindlich übermittelt werden: Die handschriftlich unterzeichnete Mini-Steuererklärung per Post entfällt.
