Begünstigte Tätigkeiten
Nebenberufliche Lehrtätigkeit
Große Bedeutung hat die Gewährung des steuer- und sozialversicherungsfreien Freibetrags von 2.100 Euro jährlich (175 Euro monatlich) für die Lehr-, Vortrags- und Prüfungstätigkeit im Rahmen der allgemeinen Ausbildung und Fortbildung an Schulen, Hochschulen, Universitäten, Volkshochschulen usw.
Für die Gewährung des Freibetrags von 2.100 Euro jährlich ist es ohne Bedeutung, ob die nebenberufliche Tätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird. Für die grundsätzliche Frage, ob überhaupt ein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gegeben ist (z. B. bei einer Beschäftigung auf 400-Euro-Basis), kommt der Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit erhebliche Bedeutung zu, und zwar vor allem deshalb, weil die lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abgrenzungskriterien unterschiedlich sind.
Die Frage, ob eine nebenberufliche Lehrtätigkeit selbständig oder nichtselbständig ausgeübt wird, ist im weiteren Verlauf gesondert abgehandelt.


