Steuerfreibeträge bei gemeinnütziger Nebentätigkeit (Übungsleiterpauschale)

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 21. September 2011
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Einordnung der Nebentätigkeit als selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit

Nebenberufliche Lehrtätigkeit

Probleme bei der Einordnung einer Tätigkeit als Arbeitsverhältnis oder Ausübung eines freien Berufs ergeben sich insbesondere bei nebenberuflichen Lehrtätigkeiten. Ob eine Nebentätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbständig ausgeübt wird, ist nach den folgenden Abgrenzungskriterien zu beurteilen:

1. Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers

Diese kann sich bereits aus der genau geregelten Arbeitszeit ergeben, da sich hieraus eine organisatorische Eingliederung und damit eine Arbeitnehmereigenschaft ableiten lässt. Weitere Anhaltspunkte für die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers sind

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