Wirtschafts-Identnr. für Selbstständige und Unternehmen
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer für Selbstständige und Unternehmen
Wirtschafts-Identifikationsnummern werden laut Paragraf 139c Abgabenordnung nur (selbstständig) "wirtschaftlich Tätige", also Gesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler und andere Selbstständige bekommen. Die Wirtschafts-TIN ist mit dem jeweiligen Unternehmen verknüpft. Geschäftlich vielseitig aktive Privatpersonen können also neben ihrer privaten Steuer-Identifikationsnummer mehrere Wirtschafts-Identifikationsnummern haben.
Auch bei der Geschäfts-TIN speichert das Bundeszentralamt für Steuern eine ganze Reihe von Daten. Welche das sind, hängt von der Rechts- und Gesellschaftsform ab:
Wirtschafts-TIN: Zentrale Datenspeicherung nach Rechts- und Gesellschaftsform
Die Steuerpflichtigen müssen ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer(n) nicht beantragen. Sie wird automatisch durch die zuständige Finanzbehörde vergeben. Wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beginnt sie mit der nationalen Vorsilbe "DE". Die bisherige Umsatzsteuer-Kennung wird weiterhin für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU genutzt.
Der endgültige Einführungstermin der Wirtschafts-TIN steht immer noch nicht fest. Hintergrund: Da die Wirtschafts-Steuernummer mit der privaten Identifikationsnummer der beteiligten natürlichen Personen verknüpft werden soll, musste erst die endgültige Zuteilung der Privat-TIN abgewartet werden. Derzeit wird das organisatorische und technische Zuteilungsverfahren der Wirtschafts-Identifikationsnummer getestet (Stand: August 2009). Dass die geschäftlichen TINs kommen werden, ist aber sicher.
Welche Nummer wofür?
Bleibt noch die Frage, welche Steuernummer Sie künftig für welche Zwecke angeben. Hier die wichtigsten Einsatzgebiete:
Bei der privaten Korrespondenz mit Finanzbehörden geben Sie Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer an. In der Übergangszeit nennen Sie am besten zusätzlich Ihre bisherige Steuernummer.
Bei geschäftlichen Kontakten mit Finanzbehörden geben Sie weiterhin Ihre bisherige betriebliche Steuernummer an. Falls Sie die nicht haben, verwenden Sie wie bisher die private Steuernummer oder die private Steuer-Identifikationsnummer. Sobald Ihrem Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt ist, geben Sie die an.
Bei Rechnungen verwenden Sie die betriebliche Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Freiberufler und Einzelunternehmer können im Inland auch die persönliche Steuernummer verwenden, was aus Datenschutzgründen aber nicht zu empfehlen ist.
Auf elektronischen und konventionellen Geschäftsbriefen muss eine Steuer- oder Identifikationsnummer bislang noch nicht angegeben werden.
Im Website-Impressum ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und/oder Wirtschafts-Identifikationsnummer erforderlich. In beiden Fällen ist die Angabe aber nur dann vorgeschrieben, wenn die Kennungen durch die Behörden bereits zugeteilt worden sind. Sie müssen nicht eigens beantragt werden.
