Steuernummer-Dschungel: Wer braucht welche Steuernummern, IDs und TINs wofür?

Wir lichten das Steuernummern-Dickicht!

Von: Robert Chromow
Stand: 26. August 2009
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Über den Autor:

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Robert Chromow ist gelernter Industriekaufmann, Betriebswirt und Politologe. Seit über fünfzehn Jahren arbeitet er als freiberuflicher Journalist, Texter und Berater im eigenen Projektbüro. Print- und Online-Medien beziehen dort Fach- und Serviceartikel sowie Lernmaterialien. Außerdem schreibt er Handbücher, Webtexte und Newsletter für Unternehmen.

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Wirtschafts-Identnr. für Selbstständige und Unternehmen

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer für Selbstständige und Unternehmen

Wirtschafts-Identifikationsnummern werden laut Paragraf 139c Abgabenordnung nur (selbstständig) "wirtschaftlich Tätige", also Gesellschaften, Einzelunternehmer, Freiberufler und andere Selbstständige bekommen. Die Wirtschafts-TIN ist mit dem jeweiligen Unternehmen verknüpft. Geschäftlich vielseitig aktive Privatpersonen können also neben ihrer privaten Steuer-Identifikationsnummer mehrere Wirtschafts-Identifikationsnummern haben.

Auch bei der Geschäfts-TIN speichert das Bundeszentralamt für Steuern eine ganze Reihe von Daten. Welche das sind, hängt von der Rechts- und Gesellschaftsform ab:

Bild vergrößernWirtschafts-TIN: Zentrale Datenspeicherung nach Rechts- und Gesellschaftsform

Die Steuerpflichtigen müssen ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer(n) nicht beantragen. Sie wird automatisch durch die zuständige Finanzbehörde vergeben. Wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beginnt sie mit der nationalen Vorsilbe "DE". Die bisherige Umsatzsteuer-Kennung wird weiterhin für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU genutzt.

Der endgültige Einführungstermin der Wirtschafts-TIN steht immer noch nicht fest. Hintergrund: Da die Wirtschafts-Steuernummer mit der privaten Identifikationsnummer der beteiligten natürlichen Personen verknüpft werden soll, musste erst die endgültige Zuteilung der Privat-TIN abgewartet werden. Derzeit wird das organisatorische und technische Zuteilungsverfahren der Wirtschafts-Identifikationsnummer getestet (Stand: August 2009). Dass die geschäftlichen TINs kommen werden, ist aber sicher.

Welche Nummer wofür?

Bleibt noch die Frage, welche Steuernummer Sie künftig für welche Zwecke angeben. Hier die wichtigsten Einsatzgebiete:

  • Bei der privaten Korrespondenz mit Finanzbehörden geben Sie Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer an. In der Übergangszeit nennen Sie am besten zusätzlich Ihre bisherige Steuernummer.

  • Bei geschäftlichen Kontakten mit Finanzbehörden geben Sie weiterhin Ihre bisherige betriebliche Steuernummer an. Falls Sie die nicht haben, verwenden Sie wie bisher die private Steuernummer oder die private Steuer-Identifikationsnummer. Sobald Ihrem Unternehmen die Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt ist, geben Sie die an.

  • Bei Rechnungen verwenden Sie die betriebliche Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Freiberufler und Einzelunternehmer können im Inland auch die persönliche Steuernummer verwenden, was aus Datenschutzgründen aber nicht zu empfehlen ist.

  • Auf elektronischen und konventionellen Geschäftsbriefen muss eine Steuer- oder Identifikationsnummer bislang noch nicht angegeben werden.

  • Im Website-Impressum ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und/oder Wirtschafts-Identifikationsnummer erforderlich. In beiden Fällen ist die Angabe aber nur dann vorgeschrieben, wenn die Kennungen durch die Behörden bereits zugeteilt worden sind. Sie müssen nicht eigens beantragt werden.

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