Pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils (Ein-Prozent-Methode)
0,03 Prozent-Methode für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Benutzt Ihr Arbeitnehmer den Geschäftswagen sowohl für reine Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, so ist der auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallende geldwerte Vorteil zusätzlich anzusetzen. Diese Fahrten sind durch die Anwendung der Ein-Prozent-Methode für reine Privatfahrten nicht mit abgegolten.
Der geldwerte Vorteil beträgt für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises. Mit diesem Wert ist daher die Hin- und Rückfahrt abgegolten.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied