Umsatzsteuerpflicht des geldwerten Vorteils
Ansatz der lohnsteuerlichen Werte auch für Zwecke der Umsatzsteuer
Die unentgeltliche Überlassung eines Geschäftswagens an Arbeitnehmer für Privatfahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienheimfahrten) ist ein umsatzsteuerpflichtiger Sachbezug.
Die Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei der unentgeltlichen Überlassung von Firmenwagen für Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienheimfahrten ist 2004 festgelegt worden. Als Bemessungsgrundlage können hiernach auch weiterhin die lohnsteuerlichen Werte zugrunde gelegt werden. Die lohnsteuerlichen Werte sind allerdings als Bruttowerte anzusehen, aus denen die Umsatzsteuer mit 19/119 herauszurechnen ist.
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