Pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils (Ein-Prozent-Methode)
Anwendung der Ein-Prozent-Methode bei Barlohnumwandlungen
Von der Finanzverwaltung wurden früher Barlohnumwandlungen bei Anwendung der Ein-Prozent-Methode nicht anerkannt. Doch der Bundesfinanzhof hält es für selbstverständlich, dass Barlohn durch Sachlohn ersetzt werden kann.
Beispiel: Auswirkung der Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Barlohnumwandlungen
Einem Arbeitnehmer wird ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen (Bruttolistenpreis 50.000 EUR). Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer (Monatsgehalt 5.000 EUR) auf 600 EUR monatlich. Es ergibt sich folgende Berechnung:
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied