Steuern sparen mit dem Firmenwagen

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 4. Januar 2011
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Pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils (Ein-Prozent-Methode)

Anwendung der Ein-Prozent-Methode bei Barlohnumwandlungen

Von der Finanzverwaltung wurden früher Barlohnumwandlungen bei Anwendung der Ein-Prozent-Methode nicht anerkannt. Doch der Bundesfinanzhof hält es für selbstverständlich, dass Barlohn durch Sachlohn ersetzt werden kann.

Beispiel: Auswirkung der Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Barlohnumwandlungen

Einem Arbeitnehmer wird ein Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen (Bruttolistenpreis 50.000 EUR). Im Gegenzug verzichtet der Arbeitnehmer (Monatsgehalt 5.000 EUR) auf 600 EUR monatlich. Es ergibt sich folgende Berechnung:

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