Steuern sparen mit dem Firmenwagen

Von: Josef Ellenrieder
Stand: 4. Januar 2011
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Pauschale Ermittlung des geldwerten Vorteils (Ein-Prozent-Methode)

Ausnahmen vom Ansatz der vollen Monatsbeträge

Durch bundeseinheitliche Verwaltungsanweisung ist zugelassen worden, dass die Monatsbeträge für diejenigen vollen Kalendermonate nicht angesetzt werden müssen, in denen dem Arbeitnehmer das Firmen- oder Dienstfahrzeug nicht zur Verfügung steht. Die Formulierung "nicht zur Verfügung steht" hat zwar wieder zu Zweifeln Anlass gegeben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass unter diese Ausnahmeregelung auch diejenigen Fälle einzuordnen sind, in denen der Arbeitnehmer den Pkw nachweislich während eines vollen Kalendermonats nicht zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen kann, weil er z. B.

  • im Urlaub,

  • krank,

  • auf einer Fortbildungsveranstaltung oder

  • ins Ausland abgeordnet war.

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