Behandlung in der Buchhaltung
Behandlung in der Buchhaltung
Die Nutzungsüberlassung wird im Rahmen der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Der geldwerte Vorteil ist beim Arbeitnehmer Lohnbestandteil und daher im Rahmen der Lohnabrechnung als Betriebsausgabe zu erfassen.
Andererseits wird dieser Sachbezug vor Auszahlung des Gehalts an den Arbeitnehmer wieder vom Nettobetrag abgezogen, da der Arbeitnehmer ja nicht den Gegenwert der KfZ-Nutzung in bar erhalten soll, sondern umgekehrt ein Entgelt für die Nutzungsüberlassung zu leisten hat. Dieses Entgelt ist beim Arbeitgeber als Erlös zu erfassen.
Diese Seite ist für Mitglieder von akademie.de reserviert.
Möchten Sie die Mitgliedschaft 14 Tage kostenlos testen und den Beitrag komplett lesen?
Oder möchten Sie zunächst mehr über diesen Beitrag erfahren und die Leseproben sehen?
Ich bin bereits Mitglied